Link zur Ressource:Befristete Genehmigung nach HBauO
Befreiung von der festgesetzten Gewerbenutzung zugunsten einer Anlage für soziale Zwecke hier Unterkunft zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden § 8 BauNVO Begründung Die Voraussetzungen nach § 246 Abs.10 BauGB liegen vor.
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Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt Art der Baumaßnahme Nutzungsänderung Art der beantragten Anlage Gebäude Gebäudeklasse 1 Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung Nicht reines Wohngebäude
Link zur Ressource:Änderungsbescheid
Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt Art der Baumaßnahme Errichtung Art der beantragten Anlage Gebäude Gebäudeklasse 3 Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung Nicht reines Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse 3 Vollgeschosse
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März 2022 WC Sprechzeiten nach Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel U1 Busse Wandsbek Markt Tr an sp ar en z in H H Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO Eingang 18.02.2022 Grundstück Belegenheit ### Baublock 526-250 Flurstück 6887 in der Gemarkung Alt-Rahlstedt Umnutzung einer ehemaligen Schule zu einer Flüchtlingsunterkunft zur Unterbringung von bis zu 88 Wohnungslosen oder Flüchtlingen als Unterkunft bzw. Folgeunterkunft für die Dauer von fünf Jahren Erstversorgung BEFRISTETE GENEHMIGUNG Nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung HBauO in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung befristet bis zum 01.07.2027 erteilt das oben beschriebene Vorhaben auszuführen.
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Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt Art der Baumaßnahme Nutzungsänderung Art der beantragten Anlage Gebäude Gebäudeklasse 5 Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung Nicht reines Wohngebäude
Link zur Ressource:Genehmigung nach HBauO
Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt Art der Baumaßnahme Errichtung Art der beantragten Anlage Gebäude Gebäudeklasse 2 Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung Reines Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse 2 Vollgeschosse
Link zur Ressource:Befristete Genehmigung nach HBauO
Folgende planungsrechtliche Befreiungen werden nach § 31 Absatz 2 BauGB erteilt 5.1. für das Überschreiten der zulässigen Zahl der Vollgeschosse um 1 Vollgeschoss auf 3 Vollgeschosse für das Container- Module Unterkunft M8 M2 M3 M4 im Bereich der 2-geschossigen Ausweisung §30 BauGB i.
Link zur Ressource:Befristete Genehmigung nach HBauO
Begründung Die Ausnahme wird erteilt da die Unterbringung für Flüchtlinge dem Wohl der Allgemeinheit dient und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Link zur Ressource:Widerrufliche Genehmigung nach HBauO
Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt Art der Baumaßnahme Errichtung Art der beantragten Anlage Gebäude Gebäudeklasse 2 Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung Reines Wohngebäude Zahl der Vollgeschosse 2 Vollgeschosse
Link zur Ressource:Änderungsbescheid
Unterbringung von bis zu 350 Asylbegehrende und Flüchtlinge in einer öffentl.-rechtlichenn Unterkunft im Zeitraum vom 15.
Titel:Unterbringung von bis zu 350 Asylbegehrende und Flüchtlinge in einer öffentl.-rechtlichenn Unterkunft im Zeitraum vom 15.
Link zur Ressource:Befristete Genehmigung nach HBauO
Verordnung vom 21.05.1960 Demgegenüber steht die Schaffung von Unterkünften zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung die mit ihrer derzeitigen Dringlichkeit prioritär im öffentlichen Interesse stehen.
Link zur Ressource:Änderungsbescheid
Unterbringung von bis zu 350 Asylbegehrende und Flüchtlinge in einer öffentl.-rechtlichenn Unterkunft im Zeitraum vom 15.
Titel:Unterbringung von bis zu 350 Asylbegehrende und Flüchtlinge in einer öffentl.-rechtlichenn Unterkunft im Zeitraum vom 15.
Link zur Ressource:Vorbescheid nach § 63 HBauO
Gründe des Wohls der Allgemeinheit einschließlich des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden liegen nicht vor. Die Durchführung des Bebauungsplans führt nicht zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte.
Link zur Ressource:Befristete Genehmigung nach HBauO
Demgegenüber steht die Schaffung von Unterkünften zur öffentlich rechtlichen Unterbringung die mit Ihrer derzeitigen Dringlichkeit prioritär im öffentlichen Interesse stehen.
Link zur Ressource:Änderungsbescheid
Begründung Der Befreiungstatbestand des Bedarfs zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden ist explizit im § 31 2 Nr. 1 BauGB benannt.
Link zur Ressource:Genehmigung nach HBauO
Der Nachweis des ausreichenden Schallschutzes ist für die Wohnungen der o.g Hauseingänge durch geeignete bauliche Maßnahmen zu erbringen. 2.