Nutzungsänderung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in eine "Jugendwohngemeinschaft" Haus 1 und Haus 2 mit 12 Plätzen befristet bis zum 31.12.2025
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Nord - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
15.04.2021
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Befristete Genehmigung nach HBauO,
Bezirk Hamburg-Nord