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Nutzungsänderung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in eine "Jugendwohngemeinschaft" Haus 1 und Haus 2 mit 12 Plätzen befristet bis zum 31.12.2025

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Nord - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Veröffentlichungsdatum

15.04.2021

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Befristete Genehmigung nach HBauO, Bezirk Hamburg-Nord