Nutzung von Bestandsgebäuden für die öffentlich rechtliche Unterbringung für bis zu 50 Wohnungslosen und Geflüchteten
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Nord - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
15.12.2020
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Befristete Genehmigung nach HBauO,
Bezirk Hamburg-Nord