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Nutzung von Bestandsgebäuden für die öffentlich rechtliche Unterbringung für bis zu 50 Wohnungslosen und Geflüchteten

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Nord - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Veröffentlichungsdatum

15.12.2020

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Befristete Genehmigung nach HBauO, Bezirk Hamburg-Nord