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Temporäre Wohnunterkünfte (Nutzungsdauer 5 Jahre) zur Öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen mit 148 Plätzen

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Nord - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Veröffentlichungsdatum

20.09.2022

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Befristete Genehmigung nach HBauO, Bezirk Hamburg-Nord