Temporäre Wohnunterkünfte (Nutzungsdauer 5 Jahre) zur Öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen mit 148 Plätzen
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Nord - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
20.09.2022
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Befristete Genehmigung nach HBauO,
Bezirk Hamburg-Nord