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Öffentlich-Rechtliche Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen und Asylbegehrenden 1. Unterbringung von bis zu 460 Obdachlosen in einer sozialen Einrichtung im Zeitraum vom 1. November eines Jahres bis zum 1. April des folgenden Jahres WNP 2. Unterbringung von bis zu 350 Asylbegehrende und Flüchtlinge in einer öffentl.-rechtlichenn Unterkunft im Zeitraum vom 15. April eines Jahres bis zum 15.

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung

Veröffentlichungsdatum

09.04.2021

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Bezirk Hamburg-Mitte, Änderungsbescheid