Öffentlich-Rechtliche Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen und Asylbegehrenden
1. Unterbringung von bis zu 460 Obdachlosen in einer sozialen Einrichtung im Zeitraum vom 1. November eines Jahres bis zum 1. April des folgenden Jahres WNP
2. Unterbringung von bis zu 350 Asylbegehrende und Flüchtlinge in einer öffentl.-rechtlichenn Unterkunft im Zeitraum vom 15. April eines Jahres bis zum 15.
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Fachamt Bauprüfung
Veröffentlichungsdatum
09.04.2021
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Bezirk Hamburg-Mitte,
Änderungsbescheid