Nutzungsänderung eines Wohnhauses (12 WE) zur Erstversorgungseinrichtung für die Aufnahme und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (40 Plätze), befristet bis zum 31.10.2032
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Bauprüfabteilung
Veröffentlichungsdatum
09.11.2022
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Befristete Genehmigung nach HBauO,
Bezirk Wandsbek