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Nutzungsänderung eines Wohnhauses (12 WE) zur Erstversorgungseinrichtung für die Aufnahme und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (40 Plätze), befristet bis zum 31.10.2032

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Wandsbek - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Bauprüfabteilung

Veröffentlichungsdatum

09.11.2022

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Befristete Genehmigung nach HBauO, Bezirk Wandsbek