Tagesordnungspunkte: Mitteilungen; Monatsbericht an die Wohnungsbaukoordinatorin gemäß Ziffer 7 des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau; Vertrag für Hamburg - Quartalsbericht für das 1. Quartal 2026
Mitteilungsdrucksache des Amtes; Information zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit gemäß § 7 BezVG (Vertagt aus der Sitzung vom 24.02.2026); Verfahren zur Akteneinsicht gemäß § 25 BezVG (Vertagt aus der Sitzung vom 24.02.2026); Bauanträge; Bauanträge - Erneute Vorlagen; Bauanträge - Neuvorstellungen; Bauanträge - Erneute Vorlagen
Tischvorlagen; Bauanträge - Neuvorstellungen
Tischvorlagen; Mitteilungen; Eingang von Bauanträgen nach §§ 31 Abs. 3 und 246e BauGB; Bauanträge zur Kenntnisnahme; Verschiedenes;
Antrag der Volt-Fraktion: Anpassung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG zur Sicherung der Mitwirkungsrechte der Bezirksversammlung beim sogenannten "Bauturbo"
Sanierungsrechtlicher Vertrag zwischen der Eigentümerin des EKZ Steilshoop und der Stadt Hamburg vertreten durch das Bezirksamt Wandsbek und die Finanzbehörde. Ziel ist die Sicherung der Sanierungsziele in Steilshoop-Zentrum sowie die Realisierung des hochbaulichen Wettbewerbes für das EKZ Steilshoop.
Gesetz zum Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz; Art. 1 Zustimmung zu dem am 20.02.2026 und 05.03.2026 unterzeichneten Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz; Art. 2 und Art. 3 Veröffentlichung und Bekanntgabe; Art. 4 Änderung § 1 Errichtung und Aufgaben der Landesregulierungsbehörde und Ergänzung § 1a Organleihe des Hamburgischen Gesetz über die Landesregulierungsbehörde nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Hamburgisches Energiewirtschafts-Landesregulierungsbehördengesetz - HmbEnWGLRegBG) vom 19.12.2024 (HmbGVBl. 2025 S. 80); Klarstellung und Abgrenzung der Aufgabenwahrnehmung der Landesregulierungsbehörde und Übertragung von Aufgaben durch Verwaltungsabkommen (Organleihe) an andere Behörden,
wie z.B. der Bundesnetzagentur; Anlage: Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz
Zweiter Nachtrag zum Vertrag mit HIS-HE über die Erstellung einer Flächenbemessung sowie von Raum- und Funktionsprogrammen für den Campus Life Sciences der HAW (Oberbillwerder)
Erster Nachtrag zum Vertrag mit HIS-HE über die Erstellung einer Flächenbemessung sowie von Raum- und Funktionsprogrammen für den Campus Life Sciences der HAW (Oberbillwerder)
3. Ergänzungsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag vom 05.05.2017 zum Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 46, betreffend Baufelder 1 und 2b (Globushof mit Anbau), inkl. Anlagen
Vertrag mit Dataport über IT-Beratungsleistungen zur Weiterentwicklung der Kita-Fachanwendung, einschließlich Prozessanalyse, Prozessmanagement, Kennzahlensystem und Data-Governance zur Digitalisierung der Kindertagesbetreuung.
Vereinbarung im Rahmen der Kostenbeteiligung in der Bauleitplanung zur Zusammenarbeit, zur Übernahme von Planungs- und Gutachterkosten sowie Kosten für Maßnahmen
Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) betrifft die städtebauliche Entwicklung einer Fläche an der Goernestraße in Eppendorf und umfasst die Flurstücke 526, 547, 245, 528 der Gemarkung Eppendorf.
Tagesordnungspunkte: Begrüßung einer neuen ständigen Vertretung; Mitteilungen; Monatsbericht an die Wohnungsbaukoordinatorin gemäß Ziffer 7 des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau; Wohnungsbau in Altona
Auskunftsersuchen von Dana Vornhagen, Lars Andersen, Benjamin Eschenburg und Rolf Stünitz (alle Fraktion GRÜNE)
; Bauanträge; Bauanträge - Neuvorstellungen; Bauanträge - Erneute Vorlagen
Tischvorlagen; Bauanträge - Neuvorstellungen
Tischvorlagen; Mitteilungen; Bauanträge zur Kenntnisnahme; Verschiedenes;
Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag gemäß § 11 des Baugesetzbuchs (BauGB) betrifft die städtebauliche Entwicklung der Fläche Hofweg 87 in Uhlenhorst und umfasst das Flurstück 1534 der Gemarkung Uhlenhorst. Das genannte Flurstück wird im Folgenden insgesamt „Vertragsgebiet" genannt. Die Vorhabenträgerin ist Eigentümerin des Flurstücks 1534 eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, im Vertragsgebiet den Neubau eines Wohnhauses mit 75 Wohneinheiten und einer Tiefgarage umzusetzen. Dies wird im Folgenden insgesamt ,,Vorhaben" genannt. Für das Vorhaben liegt eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen N-WBZ-392-2025 vor.