Beschreibung
Das Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf regelt unter anderem die Aufgaben der Akademie (Aus- und Fortbildung, Forschung im Öffentlichen Gesundheitswesen), ihre Organe (Kuratorium, Geschäftsführender Ausschuss, Leitung), die Rechte und Pflichten der beteiligten Länder, die Finanzierung (Kostenverteilung nach Einwohnerzahl und Teilnehmerzahl), die Haushaltsführung sowie die Möglichkeit des Beitritts weiterer Länder und des Bundes. Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht entschieden. Das Abkommen gilt unbefristet und kann mit Frist gekündigt werden.