Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöff:innen, Jugendschöff:innen und ehrenamtliche Verwaltungsrichter:innen für die Amtsperiode 01.01.2024 - 31.12.2028
Die Richtlinien sind vornehmlich für die Staatsanwaltschaft bestimmt. Einige Hinweise wenden sich aber auch an die (Straf-) Gerichte. Soweit diese Hinweise nicht die Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts betreffen, bleibt es der Richterin bzw. dem Richter überlassen, sie zu berücksichtigen. Auch im Übrigen enthalten die Richtlinien Grundsätze, die für die (Straf-) Gerichte von Bedeutung sein können.
Niederschrift der Senatssitzung vom 22.11.2022 betr. Gesetz zur Anerkennung und zum stärkeren Schutz der Geschlechtervielfalt im Hamburger Justiz- und Maßregelvollzug
Gemäß § 417 StPO in Verbindung mit Nummer 146 RiStBV stellt die Staatsanwaltschaft in Verfahren vor dem Amtsgericht den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist. Die AV fasst die Voraussetzungen des Verfahrens zusammen und dient als Handlungsanleitung.