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Mit dem BMF-Schreiben vom 24. Juli 2017 wird das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2004, IV A 6 - S 7492 - 13/04, BStBl I S. 1200 teilweise geändert.

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Die von einer Fondsgesellschaft an Kreditinstitute gezahlten Kontinuitäts- und Bestandsprovisionen können Entgelt für steuerfreie Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG darstellen. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn ein Kunde eines Kreditinstituts seinen Depotbestand von einem Kreditinstitut auf ein anderes Kreditinstitut übertragen lässt (sog. Depotübertrag). Das Nähere erläutert das BMF-Schreiben vom 14. Juli 2017.

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Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 41 LHO - Gewährleistungen, Darlehenszusagen vom 29.12.2014, zuletzt geändert am 28.06.2017

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Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 46 LHO - Zuwendungen, Bewirtschaftung von Ermächtigungen und Verwaltung von Vermögensgegenständen - vom 29.12.2014, zuletzt geändert am 14.07.2017

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Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 57 LHO - Investitionen, Baumaßnahmen - vom 14.07.2017

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Verwaltungsvorschriften zu § 106 LHO (VV Landesbetriebe, Sondervermögen, Hochschulen) v. 21.02.2014, zul. geändert am 14.07.2017 (Veröffentlichung)

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Verwaltungsvorschriften zu § 4 Absatz 1... (VV Konzern), vom 19.08.2015, zuletzt geändert am 28.06.2017 (Veröffentlichung)

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Das BMF-Schreiben begleitet die Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 5. Juni 2014, XI R 25/12 und vom 4. Dezember 2014, V R 6/13 im Bundessteuerblatt und dient zudem der Überarbeitung des Abschnitts 17.2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Nach den Grundsätzen der o.g. Urteile ist der Vorsteuerabzug beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette nicht zu korrigieren, wenn dieser einen Preisnachlass durch den ersten ausländischen Unternehmer der Lieferkette erhält und dieser preisnachlassgewährende ausländische Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt.

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BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Deutschkursen für Flüchtlinge 04.07.2017

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Das BMF-Schreiben begleitet die Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhof vom 29. Juli 2015, XI R 23/13 im Bundessteuerblatt. Dem Urteil folgend ist die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z. B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an. Die Lagerung von Eizellen oder Spermien ohne medizinischen Anlass (sog. Social Freezing) fällt nicht unter die Steuerbefreiung.

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Information über das Verbot der Gesichtsverhüllung im Dienst durch öffentlich Bedienstete

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Das BMF-Schreiben begleitet die Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 15. Dezember 2016, V R 26/16 und vom 29. März 2017, XI R 5/16 im Bundessteuerblatt. Nach den Grundsätzen der o. g. BFH-Urteile führt eine Rückzahlung eines bereits entrichteten Entgelts an den Insolvenzverwalter, welche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO erfolgt, zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG. Diese ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Entgeltrückgewähr vorzunehmen und nicht bereits bei Entstehung des (zivilrechtlichen) Anspruchs auf Rückgewähr. Der Berichtigungsanspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG entsteht demnach im Rahmen der Masseverwaltung und erhöht folglich die gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 InsO als Masseverbindlichkeit festzusetzende Umsatzsteuerschuld.

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Mit dem BMF-Schreiben werden die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juni 2017 veröffentlicht.

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Durchführung des §83a HmbBG -Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch den Dienstherrn

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Das BMF-Schreiben erläutert den Begriff "Ehrenamt" auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2015, V R 45/14).

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Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG (Vergütung der Umsatzsteuer, die auf der Lieferung, der Einfuhr oder dem innergemeinschaftlichen Erwerb eines Gegenstands lastet, der im Drittlandsgebiet zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken genutzt wird) veröffentlicht.

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Mit dem BMF-Schreiben wird das Vordruckmuster USt 1 TN für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) eingeführt. Dadurch wird die von den Finanzämtern zu erteilende Bescheinigung bundeseinheitlich vorgegeben.

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