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Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für die Umsätze aus der Kryokonservierung von Eizellen oder Spermien; BFH-Urteil vom 29. Juli 2015, XI R 23/13

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

17.07.2017

Beschreibung

Das BMF-Schreiben begleitet die Veröffentlichung des Urteils des Bundesfinanzhof vom 29. Juli 2015, XI R 23/13 im Bundessteuerblatt. Dem Urteil folgend ist die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z. B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an. Die Lagerung von Eizellen oder Spermien ohne medizinischen Anlass (sog. Social Freezing) fällt nicht unter die Steuerbefreiung.

Schlagwörter

Eizellen, Fruchtbarkeitsbehandlung, Lagerung, Spermien, Umsatzsteuer, BMF-Schreiben