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Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchstabe e UStG; Umsatzsteuerliche Behandlung von Provisionen auf Wertpapierbestände bei Depotüberträgen (Kontinuitäts-/Bestandsprovisionen)

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

21.07.2017

Beschreibung

Die von einer Fondsgesellschaft an Kreditinstitute gezahlten Kontinuitäts- und Bestandsprovisionen können Entgelt für steuerfreie Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG darstellen. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn ein Kunde eines Kreditinstituts seinen Depotbestand von einem Kreditinstitut auf ein anderes Kreditinstitut übertragen lässt (sog. Depotübertrag). Das Nähere erläutert das BMF-Schreiben vom 14. Juli 2017.

Schlagwörter

Bestandsprovision, Depot, Depotübertrag, Kontinuitätsprovision, Kreditinstitut, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, BMF-Schreiben