Dokument
07.04.2017
Mit dem Vertrag wird der willy.tel GmbH die Möglichkeit gegeben, Masten der öffentlichen Beleuchtung und Parkleitsysteme zur Errichtung eines kostenfrei zugänglichen öffentlichen WLAN-Netzes in Hamburg unentgeltlich zu nutzen. Geregelt werden die einzuhaltenden Voraussetzungen. Die willy.tel GmbH verpflichtet sich dazu, in der Hamburger Innenstadt ein weitgehend flächendeckendes WLAN-Netz zu errichten. Die fünffache Menge der hierfür installierten Zugangspunkte (bis zu 750 Stück) muss außerhalb der Innenstadt ausgebaut werden.
Das Unternehmen ist Erstnutzerin der als "Netz-Hubs" bezeichneten Stromnetzzugangspunkte der Stromnetz Hamburg GmbH für digitale Komponenten, die ebenfalls in der Innenstadt errichtet werden. Der Aufbau der "Netz-Hubs" wird in einem gesonderten Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Stromnetz Hamburg GmbH geregelt, der hinsichtlich der Wirksamkeit an diesen Vertrag mit der willy.tel GmbH gekoppelt ist und zeitgleich veröffentlicht wird.
Die Veröffentlichung des Vertrags mit der willy.tel GmbH erfolgt ohne Anlage 1, da an vielen Stellen Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens berührt sind.
Link zur Ressource:
Akte:X707.120-040 001
21. November 2006 Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 562 folgender Vertrag
Formate:
pdf
Infrastruktur, Bauen & Wohnen
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