Beschreibung
Mit dem Vertrag wird die Errichtung, die Instandhaltung und der Betrieb von sogenannten "Netz-Hubs" geregelt, mit denen digitalen Komponenten mit geringem Leistungsbedarf im öffentlichen Raum ein Anschluss zum Stromnetz zur Verfügung gestellt wird. Hiermit unterstützt der Hamburger Senat die Digitalisierung im öffentlichen Raum im Bereich der Innenstadt. Eine Komponente ist "digital" im Sinne dieses Vertrags, wenn sie die in Anlage 4 aufgeführten Kriterien erfüllt. Das Eintreten der Wirksamkeit des Vertrags ist an das Eintreten der Wirksamkeit des Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der willy.tel GmbH zur Genehmigung einer gebührenfreien Sondernutzung von Lichtmasten der öffentlichen Beleuchtung und Parkleitsysteme gekoppelt, der zeitgleich veröffentlicht wird. Die willy.tel GmbH ist Erstnutzerin der "Netz-Hubs".