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Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der willy.tel GmbH über die Nutzung von Masten der öffentlichen Beleuchtung und Parkleitsysteme zur Anbringung von Zugangspunkten zu einem kostenfreien WLAN-Angebot im öffentlichen Raum, Februar 2017

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei

Veröffentlichungsdatum

07.04.2017

Beschreibung

Mit dem Vertrag wird der willy.tel GmbH die Möglichkeit gegeben, Masten der öffentlichen Beleuchtung und Parkleitsysteme zur Errichtung eines kostenfrei zugänglichen öffentlichen WLAN-Netzes in Hamburg unentgeltlich zu nutzen. Geregelt werden die einzuhaltenden Voraussetzungen. Die willy.tel GmbH verpflichtet sich dazu, in der Hamburger Innenstadt ein weitgehend flächendeckendes WLAN-Netz zu errichten. Die fünffache Menge der hierfür installierten Zugangspunkte (bis zu 750 Stück) muss außerhalb der Innenstadt ausgebaut werden. Das Unternehmen ist Erstnutzerin der als "Netz-Hubs" bezeichneten Stromnetzzugangspunkte der Stromnetz Hamburg GmbH für digitale Komponenten, die ebenfalls in der Innenstadt errichtet werden. Der Aufbau der "Netz-Hubs" wird in einem gesonderten Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Stromnetz Hamburg GmbH geregelt, der hinsichtlich der Wirksamkeit an diesen Vertrag mit der willy.tel GmbH gekoppelt ist und zeitgleich veröffentlicht wird. Die Veröffentlichung des Vertrags mit der willy.tel GmbH erfolgt ohne Anlage 1, da an vielen Stellen Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens berührt sind.

Schlagwörter

Lichtmasten, MobyKlick, Netz-Hubs, willy.tel GmbH, öffentliches WLAN