Dieses BMF-Schreiben ist eine Neufassung des BMF-Schreibens vom 17. Juli 2017. Es erläutert die unterschiedlichen Cum/Cum-Geschäfte und die steuerlichen Folgen
Dieses BMF-Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 11. November 2016 und erläutert, unter welchen Voraussetzungen das wirtschaftliche Eigentum an Wertpapieren nicht auf den Entleiher übergeht.