Arbeitshinweise zum Vollzug von § 40 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bezüglich der Ausbringung von gebietseigenem Pflanz- und Saatgut in der freien Natur im Verwaltungsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Veröffentlichungsdatum
20.09.2021
Schlagwörter
Arbeitshinweise Vollzug § 40 BNatSchG Ausbringung gebietseigenes Pflanzgut Saatgut freie Natur