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Arbeitshinweise zum Vollzug von § 40 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bezüglich der Ausbringung von gebietseigenem Pflanz- und Saatgut in der freien Natur im Verwaltungsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Veröffentlichungsdatum

20.09.2021

Schlagwörter

Arbeitshinweise Vollzug § 40 BNatSchG Ausbringung gebietseigenes Pflanzgut Saatgut freie Natur