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Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR); Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. April 2021 sowie 1. April 2022

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

25.08.2021

Beschreibung

Das BMF-Schreiben enthält die ab 01. April 2021 bzw. 01. April 2022 geltenden Pauschbeträge für Umzüge.

Schlagwörter

Werbungskosten