Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 Lohnsteuer-Richtlinien (LStR); Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. April 2021 sowie 1. April 2022
Veröffentlichende Stelle
Finanzbehörde - Steuerverwaltung
Veröffentlichungsdatum
25.08.2021
Beschreibung
Das BMF-Schreiben enthält die ab 01. April 2021 bzw. 01. April 2022 geltenden Pauschbeträge für Umzüge.