Stärkung der Stadtteilschule und der Berufsorientierung sowie der Bildungsteilhabe von Einwanderern; Anlage 1: Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes (verkündet als Dreiundzwanzigstes Gesetz, zuletzt geändert am 22.06.2016); Änderung diverser Paragrafen, u. a. § 15 und § 17 hinsichtlich der Möglichkeit des Erwerbs des erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses; § 45: Beschränkung der Möglichkeit der Wiederholung der 10. Klasse; § 28: Schulpflichtregelung; § 43: Möglichkeit der Beschränkung des Zugangs zu Berufsfach- und Berufsoberschulen und zu Abendschulen; Einfügung § 28 b Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund: Internationale Vorbereitungsklassen und Basisklassen; Einfügung § 98 a Vertrauensstelle: Regelung der Datenerhebung zum Bildungsverlauf und § 98 b Pädagogische Netzwerke und Lernportale; Anlage 2: Synopse
Vorbereitung auf die neue Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder, Angaben zu den Förderformaten "Strategische Programmförderung von Forschungsschwerpunkten und Potenzialbereichen" sowie "Wissenschaftsgeleitete Projektförderung neuer Forschungsthemen"; geplante Gründung einer zentralen Graduiertenakademie "Hamburg Graduate Academy"; Anlage: Planänderung 2016
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei; Änderung § 12: Erforderlichkeit einer richterlichen Anordnung für den Einsatz verdeckter Ermittler
Entwurf eines eigenständigen Jugendstrafvollzugsgesetzes vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.2006; Verstärkung der Resozialisierungsbemühungen; Lockerungsregelungen; Gesetz zur Überarbeitung des Hamburgischen Strafvollzugsrechts und zum Erlass eines Hamburgischen Jugendstrafvollzugsgesetzes; Art. 1: Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung (Hamburgisches Strafvollzugsgesetz - HmbStVollzG); Art. 2: Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe (Hamburgisches Jugendstrafvollzugsgesetz - HmbJStVollzG)
Vorbereitung auf die neue Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder, Angaben zu den Förderformaten "Strategische Programmförderung von Forschungsschwerpunkten und Potenzialbereichen" sowie "Wissenschaftsgeleitete Projektförderung neuer Forschungsthemen"; Anlage: Planänderung 2016
Vorbereitung auf die neue Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder, Angaben zu den Förderformaten "Strategische Programmförderung von Forschungsschwerpunkten und Potenzialbereichen" sowie "Wissenschaftsgeleitete Projektförderung neuer Forschungsthemen"; Anlage: Planänderung 2016
Erweiterung des Anwendungsbereiches des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes vom 11.04.2006; Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes; Art. 1: Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG); Art. 2 - 19 und Art. 27: Anpassung der Bezeichnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten in mehreren Gesetzen; Art. 20 - 26: Änderung von Verordnungen; Art. 12: Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes, zuletzt geändert am 22.07.2008; Art. 28: Außerkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes vom 11.04.2006
Sechstes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, Anpassung an das geänderte Beamtenrechtsrahmengesetz; Art. 1: Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes, zuletzt geändert am 27.05.2003; Art. 2: Siebtes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Richtergesetzes, zuletzt geändert am 30.01.2001; Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände; Einfügung Art. 3 neu durch Drs. 17/4148: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes, zuletzt geändert am 27.06.2003
Rechtliche Regelungen zur gleichberechtigten Verwendung der elektronischen Schriftform in der Verwaltung; Fortentwicklung des E-Government; Gesetz zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Rechtsverkehr; Art. 1: Fünftes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, zuletzt geändert am 27.08.1997, u. a. Einfügung eines § 3 a: elektronische Kommunikation; Art. 2: Viertes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes, zuletzt geändert am 18.07.2001; Art. 3: Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16.04.1997; Art. 4: Änderung der Verordnung über die Freiwilligen Feuerwehren; Art. 5: Änderung der Verordnung über die Weiterübertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 49 Absatz 3 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes; Art. 6: Aufhebung entbehrlich gewordenen Landesrechts
Übertragung der Gesetzgebungskompetenz im Bereich Strafvollzug auf die Länder, Ausnahmen; Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung (Hamburgisches Strafvollzugsgesetz - HmbStVollzG); Umsetzung des vollzugspolitischen Konzeptes, u. a. geschlossener Vollzug als Regelvollzug; Mitwirkung der Gefangenen bei der Resozialisierung; Reform der Urlaubsregelung; Beteiligung an den Gesundheitskosten; längere Datenspeicherung; Verbandbeteiligung; Stellungnahme des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
Gesetz zur Stärkung des Tierschutzes und des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren; Art. 1: Hamburgisches Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wild lebender Arten (Hamburgisches Gefahrtiergesetz - HmbGefahrtierG); Art. 2: Hamburgisches Gesetz für das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine (Hamburgisches Tierschutzverbandsklagegesetz - HmbTierSchVKG); Art. 3: Inkrafttreten; (Teil-)Entwurf für die zu erlassende Rechtsverordnung zum Hamburgischen Gefahrtiergesetz mit gefährlichen Tieren wild lebender Arten (Anlage 3)
Arbeit der Fachkommission "Optimierung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Hamburg"; Mitglieder; Empfehlungen; Auswertung und Umsetzung der Empfehlungen, u. a. in den Bereichen Wohnungsversorgung, Sucht, ausländische Gefangene und psychotherapeutische Versorgung; Empfehlungen für die einzelnen Haftanstalten; Jugendvollzug und Jugendarrestvollzug; Frauenvollzug
Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes vom 21.05.2013; Änderung der §§ 2 und 4, Wegfall der Vorschriften für die sechsmonatige Übergangsphase