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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

23.06.2016

Beschreibung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei; Änderung § 12: Erforderlichkeit einer richterlichen Anordnung für den Einsatz verdeckter Ermittler

Schlagwörter

Drucksache, Gesetzentwurf, Innere Sicherheit, Polizei, Polizeirecht, Verdeckte Ermittlung