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Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG)

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

24.06.2016

Beschreibung

Stärkung der Stadtteilschule und der Berufsorientierung sowie der Bildungsteilhabe von Einwanderern; Anlage 1: Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes (verkündet als Dreiundzwanzigstes Gesetz, zuletzt geändert am 22.06.2016); Änderung diverser Paragrafen, u. a. § 15 und § 17 hinsichtlich der Möglichkeit des Erwerbs des erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses; § 45: Beschränkung der Möglichkeit der Wiederholung der 10. Klasse; § 28: Schulpflichtregelung; § 43: Möglichkeit der Beschränkung des Zugangs zu Berufsfach- und Berufsoberschulen und zu Abendschulen; Einfügung § 28 b Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund: Internationale Vorbereitungsklassen und Basisklassen; Einfügung § 98 a Vertrauensstelle: Regelung der Datenerhebung zum Bildungsverlauf und § 98 b Pädagogische Netzwerke und Lernportale; Anlage 2: Synopse

Schlagwörter

Allgemeinbildende Schulen, Berufsbildende Schule, Berufsoberschule, Berufsorientierung, Datenschutz, Drucksache, Gesetzentwurf, Migration, Schulabschluss, Schulpflicht, Schulrecht, Sprachförderung, Stadtteilschule