Dokument
02.08.2017
Das BMF-Schreiben erläutert die Abwicklung der sog. Bauträgerfälle (Altfälle bei einer vor dem 15. Februar 2014 erbrachten steuerpflichtigen Bauleistung und Antrag des Bauträgers auf Erstattung der von ihm gezahlten, aber nach dem Urteil des BFH vom 22. August 2013, V R 37/10, BStBl 2014 II S. 128 nicht geschuldeten Umsatzsteuer). Es begleitet die Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 23. Februar 2017, V R 16/16, V R 24/16 („Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen“) im BStBl II zur Anwendung des § 27 Abs. 19 UStG auf diese Fälle.
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Wirtschaft & Arbeit
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