Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Anordnungspraxis zu Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern hat die Behörde für Inneres und Sport ihre im Jahr 2018 erlassenen HRVV überprüft und fortgeschrieben.
Nach Aufnahme der hamburgischen Auffangtatbestände in den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog dürfen die Auffangtatbestände nicht mehr zur Anwendung kommen. Gleichwohl soll die bisherige Handhabe der Ordnungskräfte weiterhin sichergestellt werden. Dies macht eine Änderung der Weisung erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Anordnungspraxis zu Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern hat die Behörde für Inneres und Sport ihre im Januar 2022 erlassenen HRVV überprüft und fortgeschrieben.
Mit der Richtlinie werden Regelungen zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden bei der Anordnung des Grünpfeilschildes mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721) getroffen.
Einführungserlass der Hamburger Richtlinien für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) Kapitel: Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21); Einführung der Richtlinien für Hamburg
Die Allgemeinen Kraftfahrzeugbestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg regeln die Beschaffung und Nutzung von Dienstfahrzeugen der öffentlichen Verwaltung.