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Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen HRVV - § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung StVO - Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Veröffentlichungsdatum

09.08.2022

Beschreibung

Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Anordnungspraxis zu Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern hat die Behörde für Inneres und Sport ihre im Januar 2022 erlassenen HRVV überprüft und fortgeschrieben.

Schlagwörter

Tempo 30 Verkehrsberuhigung Schulen Kita Altenheim Krankenhaus