Aufhebung von Auffangtatbeständen für Elektrokleinstfahrzeuge im ruhenden Verkehr - Anwendung der bundeseinheitlichen Tatbestände/ Halterhaftung nach § 25a StVG - Auszug BKat
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Veröffentlichungsdatum
05.09.2023
Beschreibung
Nach Aufnahme der hamburgischen Auffangtatbestände in den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog dürfen die Auffangtatbestände nicht mehr zur Anwendung kommen. Gleichwohl soll die bisherige Handhabe der Ordnungskräfte weiterhin sichergestellt werden. Dies macht eine Änderung der Weisung erforderlich.
Schlagwörter
StVO Straßenverkehrs-Ordnung E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge eKFV Aufangtatbestände Bußgeld Verwarnung BKat