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Aufhebung von Auffangtatbeständen für Elektrokleinstfahrzeuge im ruhenden Verkehr - Anwendung der bundeseinheitlichen Tatbestände/ Halterhaftung nach § 25a StVG - Auszug BKat

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Veröffentlichungsdatum

05.09.2023

Beschreibung

Nach Aufnahme der hamburgischen Auffangtatbestände in den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog dürfen die Auffangtatbestände nicht mehr zur Anwendung kommen. Gleichwohl soll die bisherige Handhabe der Ordnungskräfte weiterhin sichergestellt werden. Dies macht eine Änderung der Weisung erforderlich.

Schlagwörter

StVO Straßenverkehrs-Ordnung E-Scooter Elektrokleinstfahrzeuge eKFV Aufangtatbestände Bußgeld Verwarnung BKat

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