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3386 Suchergebnisse für "*"

Der Bebauungsplan Bergedorf 100 für den Geltungsbereich zwischen Schleusengraben und Weidenbaumsweg sowie nördlich der Kampbille (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordostgrenze des Flurstücks 5331 der Gemarkung Bergedorf - Schleusengraben - Kampbille - Weidenbaumsweg.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 56 vom 8. März 1984 (HmbGVBl. S. 58), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505, 506), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 56" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 Nummer 2 werden folgende Sätze angefügt: "Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Der Bebauungsplan Langenhorn 12 für den Geltungsbereich Ostseite der Langenhorner Chaussee von Neubergerweg bis Fibigerstraße und Westseite der Langenhorner Chaussee von Essener Straße bis Landesgrenze einschließlich angrenzender Flurstücksteile und Flurstück 1150 der Gemarkung Langenhorn-Schmuggelstieg zwischen Langenhorner Chaussee und Landesgrenze einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 23 für den Geltungsbereich Bieberstraße-Schlüterstraße-Binderstraße-West- und Nordgrenze des Flurstücks 1364, Westgrenzen der Flurstücke 1243 und 1229 der Gemarkung Rotherbaum (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.

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Langenhorner Chaussee - über die Flurstücke 11251 und 1296 - Westgrenze des Flurstücks 11185 der Gemarkung Langenhorn - über die Flurstücke 11105, 11110, 11111 und 11109 (Straße Bärenhof), über das Flurstück 697 (Schmuggelstieg) der Gemarkung Langenhorn - Langenhorner Chaussee - Landesgrenze - Querpfad - Stockflethweg - Ostgrenze des Flurstücks 2979, Nordgrenzen der Flurstücke 10905 und 4543 der Gemarkung Langenhorn - Foßberger Moor - Südgrenze des Flurstücks 11131 (U-Bahnanlage) - Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 1226 und 1227, Ostgrenze des Flurstücks 526 der Gemarkung Langenhorn - und Fibigerstraße

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Das Plangebiet befindet sich zwischen dem Ochsenwerder Kirchendeich, Marschbahndamm und südöstlich des Flurstücks 3355. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ochsenwerder Kirchendeich - Südwestgrenze des Flurstücks 3770 - Südostgrenze des Flurstücks 3770 - Südwestgrenze des Flurstücks 3770 - Südostgrenze des Flurstücks 3770 - Südwestgrenze des Flurstücks 3767(teilweise) - Ochsenwerder Kirchendeich - Südwestgrenze des Flurstücks 3767 (teilweise) - über das Flurstück 3767 - Nordostgrenze des Flurstücks 3767 - nordöstliche Grenze des Flurstücks 3770 - südöstliche Grenze des Flurstücks 3770 - nordöstliche Grenze des Flurstücks 2485 der Gemarkung Ochsenwerder.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 74 für den Bereich zwischen Überseering und Kapstadtring (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 408) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Überseering - Nordgrenze des Flurstücks 1155 der Gemarkung Alsterdorf - Kapstadtring - Dakarweg.

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Der Datensatz enthält eine Übersicht über alle Fahrgastunterstände an Bushaltestellen im Bezirk Eimsbüttel. Zusätzliche Informationen sind den Attributen zu entnehmen.

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Datensatz 02.12.2024

Ertragsmesszahlen Hamburg

Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ertragsmesszahl (EMZ) ist ein Index für die natürliche Ertragsfähigkeit einer bodengeschätzten Fläche und wird aus der Fläche und der Acker- bzw. Grünlandzahl berechnet. Gegebenenfalls ist die Gesamtertragsmesszahl eines Flurstückes ein Produkt aus mehreren Ertragsmesszahlen. In dem Dienst werden zu allen Flurstücken, für die Bodenschätzungsergebnisse vorliegen, die Gesamtertragsmesszahlen bereitgestellt. Da die EMZ einerseits einer laufenden Überprüfung und Nachschätzung unterliegen und andererseits abhängig sind von der Flächengröße, werden sie stichtagsbezogen berechnet und so zur Verfügung gestellt. Die Datensätze werden in jedem Jahr mit einem Zeitreihe fortgeführt. Der Stichtag ist jeweils der 01. Januar eines jeden Jahres. Der Datensatz Basis der Grundsteuerreform und steht in Absprache mit der Steuerverwaltung.

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Neuer Weg - Brookdeich - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 3109 - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7412 - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7869 - Südwestgrenze des Flurstücks 7870 der Gemarkung Bergedorf.

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Nordostgrenze des Flurstücks 6960 der Gemarkung Bergedorf - Schleusengraben - Kampbille - Weidenbaumsweg.

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Der Geltungsbereich wird begrenzt durch: Weg beim Jäger - über die Flurstücke 2468 und 2289 - die nördliche Grenze des Flurstücks 2282 - über die Flurstücke 2282, 2248, 2239 der Gemarkung Groß Borstel - Obenhauptstraße - Weg beim Jä-ger - Alsterkrugchaussee - Hindenburgstraße - die Südgrenze der Flurstücke 1770, 8289 und 2466 der Gemarkung Groß Borstel - Sportallee - die Südgrenzen der Flurstücke 1531, 2083, über die Flurstücke 2074 und 2341 - die östlichen Grenzen der Flurstücke 2341, 594, 2005, über das Flurstück 2005, die östliche und südöstli-che Grenze des Flurstücks 2005, die östlichen Grenzen der Flurstücke 837, 2161 der Gemarkung Groß Borstel - Alsterkrugchaussee - Katharina-Jacob-Weg - Paeplowweg - Paeplowstieg.

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Der Geltungsbereich wird durch die Sportallee, die nordwestliche und nordöstliche Grenze des Flurstücks 1945 der Gemarkung Groß Borstel, die Alsterkrugchaussee, Sportallee, Flurstück 249 (Heimkehr), über das Flurstück 2005, die westliche Grenze der Flurstücke 1974, 2525, 2524, und 2049, über die Flurstücke 2341, 2074, 2083 der Gemarkung Groß Borstel sowie die Straße Heselstücken begrenzt.

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den westlichen Teil der im Bebauungsplan HafenCity 10 zwischen Erciusgraben und Stockmeyerstraße festgesetzten Parkanlage (Teile der Flurstücke 2544 und 2539 der Gem. Altstadt Süd). Das Plangebiet wird weiterhin im Osten von der Parkanlage und im Westen von der Ericusbrücke begrenzt.

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Der Bereich der Bebauungsplanänderung liegt westlich der Wilsonstraße im Bereich des Sportleistungszentrums des Hamburger Fußballverbandes, auf dem Flurstück 3439 der Gemarkung Jenfeld.

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Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Westgrenze des Flurstücks 1261 - Nordgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1261 - Südgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) -über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Südgrenze des Flurstücks 1256 - Ostgrenze des Flurstücks 1256 - Südgrenze des Flurstücks 1256 -Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf. Das Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Winterhude (Ortsteilnummer 408) zwischen dem City Nord Park im Westen, dem Mexikoring im Osten sowie Wohn- und Geschäftsgebäuden der Zentralen Zone der City Nord im Norden und Süden.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 81/ Barmbek-Nord 81 für den Geltungsbereich zwischen der Straße Alte Wöhr, der Bahnanlage und der Straße Alter Güterbahnhof (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 409 und 428) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Alter Güterbahnhof - Alte Wöhr - Bahnanlagen - Südgrenzen der Flurstücke 3718 und 3554 der Gemarkung Winterhude.

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Berechnungsergebnisse zum Gutachten "Berechnung der Kfz-bedingten Schadstoffimmissionen in Hamburg unter Berücksichtigung von potentiellen Maßnahmen der Luftreinhaltung" unter Berücksichtigung der HBEFA-Version 3.3 (Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs) im Entwurf. Berechnet wurden die Prognosen für die Jahre 2020 und 2025, jeweils mit Umsetzung gesamtstädtisch wirkender Minderungsmaßnahmen. Die Daten enthalten Informationen zur berechneten Gesamtbelastung des Schadstoffes Stickstoffdioxid (NO2) unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Eingangsdaten.

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Datensatz 11.11.2024

Verkehrsstärken Hamburg

DTV- , DTVw-Karten Auf dem Gebiet Hamburgs werden in regelmäßigen Abständen Verkehrszählungen durchgeführt. Die Ergebnisse aus diesen Zählungen dienen in erster Linie der Verkehrsplanung sowie der Ermittlung der Verkehrsentwicklung in Hamburg. Für jedes Jahr werden die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken als Kenngröße der durchschnittlichen Verkehrsbelastung eines Straßenquerschnitts ermittelt und auf einer Karte dargestellt. Unter Verwendung von mathematisch-statistischen Verfahren wird nach Durchschnittswerten aller Tage (DTV, Montag bis Sonntag) und aller Werktage (DTVw, Montag bis Freitag) unterschieden. Grundlagen für die Durchschnittswerte der Kfz-Verkehrsstärken bilden mehr als 300 Pegel (Querschnittszählungen), an denen der fließende Kfz-Verkehr mittels Dauerzählstellen (Induktionsschleifen), Infrarotsensoren (Wärmebildkameras) oder manueller Verkehrszählungen (stichprobenartig an repräsentativen Tagen, mindestens einmal pro Jahr) erhoben wird. Der Schwerverkehrsanteil bezieht sich auf alle Fahrzeuge > 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Ist eine Zählstelle die überwiegende Zeit des Jahres direkt oder indirekt (z.B. durch Umleitungsverkehr) durch eine Baustelle beeinflusst, wird die Verkehrsstärke entsprechend mit einem Vermerk versehen. Grundlage für die Durchschnittswerte der Rad-Verkehrsstärken bilden derzeit mehr als 50 Standorte, an denen der Radverkehr mittels Infrarotsensoren (Wärmebildkameras) und einer Dauerzählstelle (Induktionsschleife) erhoben wird. Für die Jahre 1984 bis 2021 sind zusätzlich historische Daten an 38 Pegeln enthalten, an denen mittels manueller Verkehrszählungen (stichprobenartig an repräsentativen Tagen, mindestens einmal pro Jahr) der Radverkehr erhoben wurde. Bei den historischen Daten handelt es sich ausdrücklich nicht um einen DTV(w), sondern um die an einem Tag im Jahr über mehrere Stunden ermittelten, nicht hochgerechneten Zählwerte. In diesem Dienst werden die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken seit 2004 (Kfz-Verkehr) beziehungsweise 2015 (Radverkehr) veröffentlicht (als Excel-Tabelle zum Download), visualisiert als Tabelle und Diagramm werden jeweils die letzten 10 Jahre. Die Karten stehen zum Teil auch im digitalen Format (pdf) im Internet unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bvm/verkehrsstaerken-193326 zur Verfügung.

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Dargestellt werden die Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung für die Unterbringung Geflüchteter, Schutzsuchender und Wohnungsloser Menschen in Hamburg. Im einzelnen umfasst dies die Zentrale Erstaufnahme (ZEA), auch Ankunftszentrum genannt, die Erstaufnahme (EA) sowie die öffentlich-rechtliche Folgeunterbringung örU, welche sich in die folgenden Unterbringungsarten aufteilt: Wohnunterkünfte (WUK), Unterkünfte Perspektive Wohnen (UPW), Jungerwachsenen-Programm (JEP) sowie Interimsstandorte (INT). Angegeben werden die Kategorie, die Bezeichnung der Unterkunft, die Platzzahl, der Stadtteil, der Bezirk sowie eventuelle Besonderheiten zum Standort. Bei den Platzzahlen handelt es sich um Maximalzahlen (Sollzahl). Die tatsächliche nutzbare Kapazität am Standort kann z.B. aufgrund von Unterbelegung durch ungerade Familienkonstellationen oder Baumaßnahmen abweichen.

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