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Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12524062/2019-04-24-sk-volksinitiative-hamburgs-gruen-erhalten/ https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/

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Kehrwiederspitze - Vertrag über Planungsleistungen - Nachträge 7 - 9

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Vertrag Kurzzeitvertretung VSK

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Tagesordnungspunkte: Öffentliche Bürgerfragestunde; Aktuelle Stunde; Aktuelle Stunde der Bezirksversammlung am 15.05.2025 " Vertrag von Rot-Schwarz-Gelb: Mit schönen Worten zurück in die Vergangenheit" Antrag der GRÜNE-Fraktion; Geschäftsordnungsangelegenheiten; Antrag auf Zuordnung zu Ausschüssen für die Fraktion DIE LINKE in der Bezirksversammlung Hamburg Nord Antrag der Fraktion DIE LINKE; Benennung von Ausschussmitgliedern Antrag der CDU-Fraktion; Ausschuss-Benennungen Antrag der GRÜNE-Fraktion; Genehmigung der Niederschriften der Sitzung vom 27.03.2025 und 17.04.2025; Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung; Nachverfolgung von beschlossenen Anträgen ; Anträge; Förderfonds Bezirke Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion; Bürger*innenbeteiligung stärken – das Bürger*innenbudget weiterführen Antrag der GRÜNE-Fraktion ; Gedenkfeier zum 40. Todestag von Mehmet Kaymakçi Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und DIE LINKE-Fraktion; Wanderausstellung "Für Freiheit und Republik!" der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in Hamburg-Nord präsentieren Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion; Sommer, Sonne, Beschwerdelage! Alternative Räume und Sozialarbeiter*innen für ein besseres Miteinander in Parkanlagen und auf öffentlichen Plätzen Antrag der Fraktion DIE LINKE; Öffentliche Informationsveranstaltung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft an der Tangstedter Landstraße Antrag der AfD-Fraktion; Frühzeitige Kennzeichnung der geplanten Flüchtlingsunterkunft an der Tangstedter Landstraße durch ein Baustellenschild Antrag der AfD-Fraktion; Gedenken an Opfer rechtsextremer Gewalt in Hamburg-Nord – Vorbereitung des Gedenkens in 2025 und in den kommenden Jahren Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP Fraktion; Große Anfragen; Vorlagen der Bezirksamtsleitung; Qualifizierungsfonds für Ehrenamtliche der Bezirksversammlung Hier: Folgeantrag Futopia Hamburg-Nord e.V. für die Fortbildung von sechs Ehrenamtlichen; Berichte aus den Ausschüssen; Beschlüsse des Hauptausschusses ; Vergabe der Mittel der Bezirksversammlung Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses ;

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Vertrag für Hamburg - Quartalsbericht für das 2. Quartal 2025 Mitteilungsdrucksache des Amtes

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1. Änderung des Durchführungsvertrags vom 24.04.2023 nach § 12 Baugesetzbuch zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bramfeld 71 (Moosrosenweg Süd)

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Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek). In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen

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Dieser Dienst zeigt die Verortung der öffentlich rechtlichen Verträge des Vertragskatasters von MR (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) des Bezirks Hamburg-Mitte. Der Dienst erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Verträge sind nach der Adresse des Vertragsgegenstandes verortet. Die Standorte sind nicht exakt erfasst. Detaillierte Informationen finden sich im Vertragskataster (zugriffsbeschränkt). Es werden folgende Informationen zum jeweiligen Vertrag angezeigt: der Gegenstand des Vertrages, die interne Vertragsnummer, die Adresse, die Vertragsart, der Vertragsbeginn sowie das Vertragsende.

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2. Ergänzungsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag vom 06.05.2021 zum Bebauungsplan Rothenburgsort 16, betreffend das Bauvorhaben von Evoreal, hier Bauteil 2 mit 42 WE (Köhnestraße 5-7) inkl. Anlagen

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Business Combination Agreement - Vertrag zwischen HGV, SAS (MSC), PoH und HHLA

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Shareholders' Agreement - Vertrag zwischen HGV, SAS (MSC) und PoH zur HHLA

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Vertrag Objektplanung - Freianlagen Museum am Rothenbaum MARKK

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Mit der Planaufstellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 ist beabsichtigt, das Plangebiet als Wohn- und Gewerbestandort mit einer weiterführenden Schule und einem Sportplatz sowie weiteren zugehörigen sozialen und kulturellen Nutzungen für die Entstehung eines lebendigen, gemischt genutzten Quartiers planungsrechtlich zu sichern. Das vorliegende Gutachten stellt die fachliche Grundlage für die behördliche Prüfung der FFH-Verträglichkeit des Bebauungsplans dar. Es werden negative Beeinträchtigungen auf die Schutzgebiete untersucht. Das vorliegende Gutachten ersetzt die im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung verschickte Version vom 07.02.2024.

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INVESTMENT FRAMEWORK AGREEMENT - Vertrag zwischen HGV, SAS (MSC) und PoH zur HHLA

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Tagesordnungspunkte: Eröffnung der Sitzung; Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 1. Teil; Genehmigung der Niederschrift vom 22.04.2025; Eingaben; Anträge / Beschlussvorlagen / Überweisungen; Vereinssport sucht dringend Ersatzzeiten während der Bauzeit der 3-Feld Schulsporthalle in Oldenfelde Antrag der CDU-Fraktion; Seit Jahren keine freien Kapazitäten für den Sport in den Schulsporthallen im Bezirk Wandsbek. Ressourcen zur Verfügung stellen für die Ermittlung von Sportstättenbedarfe in Schulsporthallen Antrag der CDU-Fraktion; Vertrag für Hamburg hinfällig? Systematik des Förderfonds Bezirke außer Kraft gesetzt - was nun? Antrag der CDU-Fraktion ; Mitteilungen; Haushaltsangelegenheiten; Gesamtübersicht "Politische Mittel"; Haushaltsplan 2025/2026 Verteilung der Rahmenzuweisungen - § 41 (2) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Hier: Nachtrag Rahmenzuweisungen Gewässer, Grün und Kinder- und Jugendarbeit; Haushaltsplan 2025/2026 Verteilung der Rahmenzuweisungen - § 41 (2) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Nachtrag Rahmenzuweisungen Gewässer, Grün und Kinder- und Jugendarbeit Hier: Ergebnisse aus den Fachausschüssen; Förderung kultureller Projekte; Förderung kultureller Projekte - Berufsverband bildender Künstler e.V.; Förderung kultureller Projekte - Kreuzkirche Wandsbek; Förderung kultureller Projekte - Hospital zum Heiligen Geist; Förderung kultureller Projekte - Konzerte junger Künstler im Spiekerhus e.V.; Förderung kultureller Projekte - Salon International e.V.; Sondermittel; Vergabe von Sondermitteln - A.G.D.A.Z.; Vergabe von Sondermitteln - Begegnungsstätte Bergstedt e.V.; Vergabe von Sondermitteln - Bürgerhaus in Meiendorf e.V.; Vergabe von Sondermitteln - Laubengarten-Verein von 1913 e.V.; Vergabe von Sondermitteln - Sasel-Haus e.V.; Vergabe von Sondermitteln - TSV Sasel von 1925 e.V.; Vergabe von Sondermitteln - TSV Wandsetal e.V.; Quartiersfonds; Hamburg 2020: Einrichtung eines "Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit"/ Bürgerschaftsdrucksache 20/6154; Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V.; Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Seniorenbüro Hamburg e.V.; Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Kulturzentrum Wandsbek e.V.; Förderung von Bauvorhaben; Vergabe von Sondermitteln - Hummelsbütteler Sportverein e.V.; Bereitstellung von Fördermitteln für das Bauvorhaben - Wiederherstellung des Geländes nach einem Untergrundschaden - Hamburger Fußballverband e. V.; Bericht aus dem AK Denkmal; Verschiedenes; Feststellung der jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss; Feststellung der umweltrelevanten Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz; Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 2. Teil;

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Vertrag Ausstellungs- und Medienplanung Jenisch Haus

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Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Sondernutzung von Sharing-E-Scootern und Sharing-E-Bikes durch private Anbieter im öffentlichen Raum

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Tagesordnungspunkte: Festlegung der Tagesordnung; Wahl eines stellvertretenden vorsitzenden Mitgliedes der Bezirksversammlung; Öffentliche Fragestunde; Aktuelle Stunde; Genehmigung der Niederschrift vom 30.01.2025; Kleine Anfrage(n) gemäß § 24 (1) BezVG; Waldschule im Wildgehege Klövensteen Kleine Anfrage von Ricardo Bolaños González (Fraktion DIE LINKE); Große Anfrage(n) gemäß § 24 (1) BezVG; Auskunftsersuchen gemäß § 27 BezVG; Kriminalstatistik Altona 2024 Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion); Debattenpunkte; Summer in the city – Clubfläche gemeinsam mit Eimsbüttel umsetzen! Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG); Zukunft des Elbuferwanderweges verantwortungsvoll gestalten Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion; Hygienestandards in Barbershops Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion; Altona braucht eine gute medizinische Versorgung: Notfallpraxen-Angebot erweitern! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE; Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung Außengastronomie Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD und Volt (NEUFASSUNG); Außengastronomie im Schanzenviertel schützen - Lärmschutz stärken Alternativantrag der FDP-Fraktion zur Drucksache 22-0905; Nicht suchen, sondern finden: Die Informationsstruktur für Zuwendungen im Bezirk Altona verbessern Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE (NEUFASSUNG); Ein Frauenhaus für Altona Beschlussempfehlung des Sozialausschusses; Anträge und Beschlussempfehlungen (ohne Debatte); Stellungnahme der Bezirksversammlung Altona zur 1. Verschickung Max-Brauer-Allee 233 bis KP Altonaer Straße Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG); Mittelansätze im konsumtiven Quartiersfonds für den Doppelhaushalt 2025/ 2026 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses ; Zuwendungsantrag Hamburger Sport-Verein e.V. – Sportler:innenehrung 2025 Beschlussempfehlung des Amtes (Ohne Votum überwiesen aus der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 15.04.2025); Sicherheit des Straßenverkehrs in der Elbchaussee verbessern Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses ; Zukünftige Finanzierung des Cafés OSBORN53 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses; Tempo 30-Piktogramme Hohenzollernring Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses; Bedarfsgerechtes Parken ermöglichen - Mehrgenerationenparkplätze für Altona Beschlussempfehlung des Mobiltitätsausschusses; Sicherheit am Übergang an der Bustrasse am Bahnhof Altona verbessern! Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses ; Stadtradstationen für Osdorf und Lurup Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses; Vergabe von Mitteln aus den bezirklichen Anreiz- und Fördersystemen und Sondermitteln Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses (HA); Beschlussempfehlungen mit einstimmigen Ausschussvoten (ohne Debatte); Fischers Park: Probenraum im ehemaligen WC-Gebäude erhalten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Bildung; Fischers Park: Probenraum im ehemaligen WC-Gebäude erhalten! Ergänzungsantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 22-0817.2; Hitzewellen erfordern aktiven Gesundheitsschutz: Das Bezirksamt muss handeln! Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz ; Mehr Platz auf dem Gehweg an der Louise Schroeder Schule Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses ; Mitteilungen; Ausbau des Sülldorfer Kirchenwegs darf Fußballplatz nicht gefährden II Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024; Im Bewusstsein um und in Verantwortung vor unserer Geschichte: Infotafel im Hirschpark neu gestalten Mitteilung zum Antrag mit der Drucksache 22-0720; Osdorfs grüne Lunge erhalten - Sicherung der Bäume auf dem Gelände der Generalleutnant-Graf-von-Baudissin-Kaserne Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025; Perspektive für die Schulkate Lurup – ein Ort der Begegnung und Kultur Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025; Säuberung Bismarck-Denkmal – politische Diskussion legitimiert keine Sachbeschädigung im öffentlichen Raum Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025; Bushaltestellen im Verlauf Fahrenort/ Spreestraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025; Barrierefreiheit an S-Bahnhöfen sicherstellen – auch während Bauarbeiten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025; Licht an im Fischers Park! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 12.12.2024; E-Scooter-Chaos flächendeckend eindämmen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025; Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr Lurup Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 12.12.2024; Veranstaltungsankündigungen Mitteilungsdrucksache des Amtes; Neues Zentrum Altona – Leitlinien für die Neugestaltung und Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025; Windenergie, Naturschutz und Bürger:interessen in Einklang bringen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025; Fortschreibung des Wegeverzeichnisses frühzeitig vorlegen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025; Kampagne gegen die Kippe 2.0 – Entsorgung von Zigarettenkippen und Einweg-/ Vapes Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025; Benennung von Ausschussmitgliedern sowie Informationen über neue Bezirksversammlungsmitglieder und Änderungen beim Fraktionsvorsitz einzelner Fraktionen; Beschlüsse des Hauptausschusses vom 10.04.2025 Mitteilungsdrucksache; Vertrag für Hamburg - Quartalsbericht für das 1. Quartal 2025 Mitteilungsdrucksache des Amtes; Das Bürgerhaus Bornheide in die Zukunft führen – Evaluation zeigt massive Haushaltslücke für die geforderten Aufgaben Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025; Aufwandsentschädigung für persönliche Vertretungen im Jugendhilfeausschuss – Jetzt Klarheit schaffen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025; Pragmatische Lösung für das Parken – Wiederzulassung des Längsparkens in der Cranachstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025; Mitteilungen; Bauvorhaben Kirchentwiete Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.11.2024;

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