Einrichtung neuer Unterkünfte der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für
Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Bezirk Altona
hier: Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung Kaltenkirchener Straße 1
Anhörung der Bezirksversammlung gem. § 28 BezVG
Link zur Ressource:Drucksache 20-2691 (Onlinekontext)
Seite 1/1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona Drucksachen–Nr. 20-2691 Sitzungsvorlage öffentlich Beratungsfolge Gremium Datum Öffentlich Sonderausschuss Flüchtlinge 13.09.2016 Einrichtung neuer Unterkünfte der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Bezirk Altona hier Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung Kaltenkirchener Straße 1 Anhörung der Bezirksversammlung gem. § 28 BezVG Das als Anlage beigefügte Anhörungsschreiben der Behörde für Inneres und Sport wurde vom Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung in den Sonderausschuss Flüchtlinge überwiesen.
Baumaßnahme Poppenbütteler Berg / Ohlendieck
Errichtung von 21 Gebäuden als Folgeunterbringung von Flüchtlingen
Teilbaumaßnahme Erschließung Grundstück und Umgestaltung Ohlendieck
Link zur Ressource:Drucksache 20-3205 (Onlinekontext)
Das Projekt steht unter besonderem Zeitdruck aufgrund der dringend benötigten Unterkünfte für Flüchtlinge. Für die Sicherung der Erschließung und den Abschluss des Öffentlich-RechtlichenVertrages ist in der Baugenehmigung zum 2.
Bebauungsplanverfahren Volksdorf 46 - Buchenkamp / Eulenkrugstraße
- Zustimmung zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
- Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 10.10.2016
Link zur Ressource:Drucksache 20-3239 (Onlinekontext)
An der Eulenkrugstraße Flurstück 270 ist eine öffentlich-rechtliche Unterbringung von etwa 260 Flüchtlingen befristet auf bis zu 15 Jahre Gesamtnutzungsdauer angedacht.
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August 2016 WC Sprechzeiten nach Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel U1 Busse Wandsbek Markt Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO Eingang 11.03.2016 Grundstück Belegenheit #### Baublock 519-164 Flurstück 6540 in der Gemarkung Poppenbüttel Errichtung von 21 drei- bis viergeschossigen Gebäuden als Folgeunterbringung für Flüchtlinge 308 Unterkünfte für 1352 Personen und einer Kindertagesstätte ÄNDERUNGSBESCHEID Nummer 1 zum Genehmigungsbescheid über die Aufhebung von Anforderungen im Baugenehmigungsbe scheid für die Baufelder 1-3 vom 08.07.2016 ____________________________________________________________________________ W/WBZ/03142/2016 Seite 2 von 2 Folgende Anforderungen der Baugenehmigung Seite 3 werden ersatzlos gestrichen Die Gebäude werden im üblichen Maß mit Balkonen ausgestattet.
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Bedingung Die bauordnungsrechtliche Abweichung wird unter der Bedingung erteilt dass ihre Zulassung nur für die Dauer der Befristung der Unterkunft für Flüchtlinge in Containerbauweise gilt.
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August 2016 WC Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel S3 S31 141 241 142 242 143 243 443 144 145 245 153 157 Harburg Rathaus Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO Bezug Antrag vom 10.08.2015 Eingang 13.08.2015 Grundstück Belegenheiten ### Baublock 715-055 Flurstück 6737 in der Gemarkung Fischbek Errichtung von 8 Modulhäusern 7 Wohnhäuser und 1 Gebäude mit gemischter Nutzung Gemeinschafts - / Verwaltungsflächen im EG und Wohnnutzung im OG für die Unterbringung von max. 196 Flüchtlingen ÄNDERUNGSBESCHEID Nummer 3 zum Genehmigungsbescheid vom 15.09.2015 über den Entfall der Auflage Ziffer 17 im Bescheid Die Auflage Ziff. 17 entfällt.
Bürgerverträge Rissen und Lurup, Osdorf, Bahrenfeld
hier: Flüchtlingsunterbringung Albert-Einstein-Ring 1
Mitteilungsdrucksache des Amtes
Link zur Ressource:Drucksache 20-2648 (Onlinekontext)
Zentrales Element dabei ist die „Drei-mal-300“-Formel Bis Ende 2019 sollen die Unterkünfte im Durchschnitt höchstens 300 Plätze haben alle jetzt neu geplanten Unterkünfte werden auf maximal 300 Personen ausgelegt über ganz Hamburg möglichst ausgewogen verteilt kann es bis zu 300 Unterkünfte geben wenn es erforderlich ist um die anderen beiden Zielzahlen zu erreichen.
Link zur Ressource:Befristete Genehmigung nach HBauO
Genehmigung nach § 145 Absatz 1 Baugesetzbuch BauGB Begründung Die temporäre Unterkunft für die Erstunterbringung von Flüchtlingen befristet bis 28.02.2017 steht den Zielen und Zwecken der Sanierung im Sanierungsgebiet Barmbek-Nord S1 Fuhlsbüttler Straße nicht entgegen.
Link zur Ressource:Genehmigung nach HBauO
Die Maßnahme betrifft keine bestehenden Wohnungen. Eine Gefährdung der Zusammensetzung der angestammten Wohnbevölkerung ist dementsprechend nicht zu befürchten.
Link zur Ressource:Änderungsbescheid
Juli 2016 WC Sprechzeiten nach Vereinbarung im Service Zentrum oder beim Sachbearbeiter Öffentliche Verkehrsmittel S1 S11 S2 S3 S31 Altona 112 155 Große Bergstraße Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO Eingang 18.04.2016 Belegenheiten #### Baublock 217-018 Flurstück 4239 in der Gemarkung Groß Flottbek Temporäre Unterkunft 5 Jahre für Flüchtlinge und Asylbewerber ca. 912 Menschen in 9 Wohncontainern im Lise-Meitner-Park ÄNDERUNGSBESCHEID Nummer 1 zum Genehmigungsbescheid über den Verbleib der Brandmeldezentrale in dem Verwaltungscontainer Die Abweichung unter Ziff. 2.5 der befristeten Genehmigung vom 27.05.2016 für den Verzicht die tragenden Wände und Decken im Verwaltungscontainer Typ 2 - Gebäudeklasse 3 - in einer feuerhemmenden Ausführung herzustellen 25 Abs.1 HBauO und § 29 Abs.1 HBauO einschließlich der Bedingung die BMZ sowie FSD FBF FSE FAT und Blitzleuchte auf der vom Verwaltungscontainer abgewandten Seite der Bewegungsfläche in einem eigenständigen freistehenden Container anzuordnen entfällt und wird durch folgende erteilte Abweichung nach § 69 HBauO ersetzt ____________________________________________________________________________ A/WBZ/02814/2016 Seite 2 von 2 Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 1.
Der Kompromiss steht! Aber mit großen Lücken!
Antrag der FDP-Fraktion
Link zur Ressource:Drucksache 20-2597 (Onlinekontext)
Für ca. die Hälfte der geplanten Unterkünfte sollen die entsprechenden Verträge geschlossen werden.
Prioritäten beim Abbau von Kapazitäten in der Erstaufnahme für Flüchtlinge in Wandsbek
Beschluss der Bezirksversammlung vom 16.06.2016 (Drs. 20-2947)
Link zur Ressource:Drucksache 20-3120 (Onlinekontext)
Die Erstaufnahmeeinrichtung am Hellmesbergerweg soll als Unterkunft erhalten bleiben um bei wieder ansteigenden Flüchtlingszahlen ausreichende Unterbringungskapazitäten verfügbar zu haben.
Ergebnisse der Verhandlungen mit den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens "Wandsbek für gute Integration" und Bürgerinitiativen in Poppenbüttel, Hummelsbüttel und Lemsahl-Mellingstedt
Debattenantrag der Fraktionen SPD und Grüne
Link zur Ressource:Drucksache 20-3113 (Onlinekontext)
Zentrales Element dabei ist die „Drei-Mal-300“Formel Bis Ende 2019 sollen die Unterkünfte im Durchschnitt höchstens 300 Plätze haben alle jetzt neu geplanten Unterkünfte werden auf maximal 300 Personen ausgelegt über ganz Hamburg möglichst ausgewogen verteilt kann es bis zu 300 Unterkünfte geben wenn es erforderlich ist um die anderen beiden Zielzahlen zu erreichen.
Einrichtung neuer Unterkünfte der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Bezirk Altona
hier: Erstaufnahmeeinrichtung Albert-Einstein-Ring 1
Anhörung der Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG
Link zur Ressource:Drucksache 20-2546 (Onlinekontext)
Seite 1/1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksversammlung Altona Drucksachen–Nr. 20-2546 Sitzungsvorlage öffentlich Beratungsfolge Gremium Datum Öffentlich Hauptausschuss 14.07.2016 Einrichtung neuer Unterkünfte der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Bezirk Altona hier Erstaufnahmeeinrichtung Albert-Einstein-Ring 1 Anhörung der Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG Das als Anlage beigefügte Anhörungsschreiben der Behörde für Inneres und Sport vom 20.06.2016 hat der Vorsitzende der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Sonderausschuss Flüchtlinge überwiesen.
Link zur Ressource:Änderungsbescheid
Juni 2016 Servicezeiten WBZ Bauberatung Mo 1200 - 1600 Uhr Di und Fr 0800 - 1200 Uhr Do 1000 - 1600 Uhr Termine im Fachamt Bauprüfung nur nach Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel U3 Hoheluftbrücke M 4 M 5 15 Bezirksamt Eimsbüttel Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO Eingang 09.03.2016 Grundstück Belegenheiten ### Baublock 317-025 Flurstücke 494 00492 in der Gemarkung Lokstedt Errichtung einer Unterkunft für Flüchtlinge in Containerbauweise ca. 168 Plätze befristet auf 5 Jahre ÄNDERUNGSBESCHEID Nummer 1 zum Genehmigungsbescheid über Errichtung einer Trafoanlage sowie die Änderung der Lage der Zufahrt ____________________________________________________________________________ E/WBZ2/00725/2016 Seite 2 von 5 Dieser Bescheid schließt ein 1.
Link zur Ressource:Akte:BWSB675.500-203
. § 7 HmbWoBindG zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch die Behörde für Arbeit Soziales Familie und Integration BASFI und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen BSW und der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg und der Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH SAGA GWG Präambel Aufgrund der besonderen Herausforderungen der Stadt im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen und Entlastung der öffentlichen Unterkünfte sichert SAGA GWG bis zum 31.12.2020 Unterstützung zu die vereinbarte Versorgungsleistung zu erhöhen und somit insbesondere die Integrationsfähigen Haushalte aus den Unterkünften verstärkt zu versorgen.
Flüchtlingswohnen in der Baurstraße - Fragen für die öffentliche Fragestunde der Bezirksversammlung
Link zur Ressource:Drucksache 20-2524 (Onlinekontext)
Welchen Grund gibt es anzunehmen dass fördern & wohnen die Unterkunft Baurstraße mit ca. 900 Flüchtlingen besser betreiben wird Mit freundlichen Grüßen Initiative Mitgestaltung Othmarschen e.V.i.G.
Sachstand in Planung befindlicher Einrichtungen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung
Link zur Ressource:Drucksache 20-3038 (Onlinekontext)
-Krogmann 52 400 festes Gebäude in Betrieb BASFI genehmigt befristet Farmsen-Berne Meilerstraße 348 festes Gebäude BASFI genehmigt Neubau Steilshoop Schreyerring 6 Wohnungen in Betrieb BASFI alter Standort Bramfeld Haldesdorfer Str. 22 Wohnung in Betrieb LEB Anmerkung die Einrichtung Kathenkoppel ist eine Nachfolgeeinrichtung § 30 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung für junge Flüchtlinge und keine Erstaufnahme- oder Erstversorgungseinrichtung.
Link zur Ressource:Genehmigung nach HBauO
Juni 2016 WC Sprechzeiten nach Vereinbarung Öffentliche Verkehrsmittel U1 Busse Wandsbek Markt Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO Eingang 03.06.2016 Grundstück Belegenheit ### Baublock 526-312 Flurstück 2079 in der Gemarkung Neu-Rahlstedt Umnutzung eines Wohnheimes zu einer Unterkunft für Flüchtlinge oder Wohnungslose max. 60 Plätze GENEHMIGUNG Nach § 72 der Hamburgischen Bauordnung HBauO in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt das oben beschriebene Vorhaben auszuführen.
Link zur Ressource:Drucksache 20-3004 (Onlinekontext)
Datum Status 20-3004 27.06.2016 öffentlich Beratungsfolge Gremium Datum Öffentlich Planungsausschuss 05.07.2016 Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 - Rehagen - stadtklimatische Wirkungsanalyse Zwischenbericht des Gutachters Sachverhalt Im Zusammenhang mit dem Bau bzw. der Planung von Unterkünften zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden mit der Perspektive Wohnen u.a. in der Hummelsbütteler Feldmark stellte sich aufgrund der Darstellungen in dem Gutachten der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt BSU „Stadtklimatische Bestandsaufnahme und Bewertung für das Landschaftsprogramm Hamburg 2012“ die Frage der stadtklimatischen Verträglichkeit dieser Vorhaben.