Nutzungsänderung von Teilflächen in eine temporäre Unterkunft zur Erstunterbringung von Flüchtlingen mit bis zu 50 Schlafplätzen im 1. Obergeschoß (befristet bis 28.02.2017)
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Hamburg-Nord - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
04.08.2016
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Befristete Genehmigung nach HBauO,
Bezirk Hamburg-Nord