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Nutzungsänderung von Teilflächen in eine temporäre Unterkunft zur Erstunterbringung von Flüchtlingen mit bis zu 50 Schlafplätzen im 1. Obergeschoß (befristet bis 28.02.2017)

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Hamburg-Nord - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Veröffentlichungsdatum

04.08.2016

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Befristete Genehmigung nach HBauO, Bezirk Hamburg-Nord