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Der Bebauungsplan Nienstedten 20 für das Gelände der ehemaligen Elbschloss-Brauerei (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Elbschloßstraße - Am Internationalen Seegerichtshof - Christian-F.-Hansen-Straße - Ostgrenze des Flurstücks 786 der Gemarkung Nienstedten - Elbchaussee.

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Der Bebauungsplan Nienstedten 5 für das Plangebiet Stauffenbergstraße - Manteuffelstraße - Eichendorffstraße- Elbchaussee - (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird fest­gestellt.

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Der Bebauungsplan Nienstedten 6 für das Plangebiet Eichendorffstraße - Rupertistraße - Westgrenze des Flurstücks 933 der Gemarkung Nienstedten - Elbchaussee (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Nienstedten 8 für das Plangebiet Sieberlingstraße - Newmans Park - Theresenweg - Schulkamp - Georg-Bonne-Straße - Elbschloßstraße - Ostgrenze des Flurstücks 793 der Gemarkung Nienstedten - Elbufer - Westgrenzen der Flurstücke 794 und 796 der Gemarkung Nienstedten (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.

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Gebiet zwischen dem Wohngebiet am Fritz-Schade-Weg im Nordwesten, dem Marsch-bahndamm im Nordosten, dem Wohngebiet an der Straße Beim Avenberg im Südosten und dem Ochsenwerder Landscheideweg im Südwesten einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Och-senwerder 13 aufzustellen Geltungsbereich Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ochsenwerder Landscheideweg - Nordwestgrenze des Flurstücks 2689, Nordwest und Nordost-grenze des Flurstücks 259, Nordostgrenze des Flurstücks 281, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 282 der Gemarkung Ochsenwerder.

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Der Bebauungsplan Ohlsdorf 1 für den Geltungsbereich Röntgenstraße-Suhrenkamp-Westgrenze des Flurstücks 655, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1522 der Gemarkung Fuhlsbüttel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Ohlsdorf 11 für den Geltungsbereich Alster-Ratsmühlendamm-Fuhlsbüttler Straße-Im Grünen Grunde- Am Hasenberge (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Ohlsdorf 13 für den Geltungsbereich Rübenkamp - Fuhlsbüttler Straße - Feuerbergstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Ohlsdorf 15 für das Plangebiet Fuhlsbüttler Straße-Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 166 sowie Nordgrenzen der Flurstücke 310 und 169 der Gemarkung Steilshoop-Kerbelweg-Nordgrenzen der Flurstücke 130 und 129 der Gemarkung Steilshoop-Eichenlohweg-Schwarzer Weg-Meister-Francke-Straße-Meister-Bertram-Straße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Ohlsdorf 18/Wellingsbüttel 11 für den Geltungsbereich Kleine Horst - Stübeheide - Schluchtweg - Wellingsbütteler Landstraße - Borstels Ende - Bahnanlagen (Bezirke Hamburg-Nord und Wandsbek, Ortsteile 430 und 517) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Ohlsdorf 21 für den Geltungsbereich zwischen Nordheimstraße und Hauptfriedhof Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Sahlenburger Straße-Beisserstraße-Schmuckshöhe-Nordgrenzen der Flurstücke 461 und 386 der Gemarkung Ohlsdorf- Kerbelweg-Beisserstraße-Ostgrenze des Flurstücks 560, über das Flurstück 550, Ostgrenze des Flurstücks 550 der Gemarkung Ohlsdorf-Nordheimstraße.

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Der Bebauungsplan Ohlsdorf 24 für den Geltungsbereich Fuhlsbüttler Straße-Wellingsbütteler Landstraße-Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Osdorf 1 für das Plangebiet Rugenbarg - Blomkamp - Am Landpflegeheim - Osdorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Osdorf 16 für das Plangebiet - Am Landpflegeheim - Blomkamp - Flurstraße - Osdorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Osdorf 28 für den Geltungsbereich Kroonhorst - Bomheide - Achtem Born - über die Flurstücke 883 und 884 der Gemarkung Osdorf bis zur Straße Kroonhorst (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Osdorf 29 für den Geltungsbereich Westgrenze des Flurstücks 2204 (Püttkuhl), über die Flurstücke 2204 und 2185, Nordgrenzen der Flurstücke 2184,2176 (Igelweg) und 2175, Ostgrenzen der Flurstücke 2175 bis 2169, über das Flurstück 2168 (Maulwurfstieg), Nord-und Ostgrenze des Flurstücks 2166; Südgrenzen der Flur­- stücke 2166 und 2165, Westgrenze des Flurstücks 2165, Süd­grenze des Flurstücks 2168 (Maulwurfstieg), Ostgrenze des Flurstücks 2161, über das Flurstück 2161, Südgrenzen der Flurstücke 2161, 2160 und 2204 der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Osdorf 32 für den Geltungs­bereich Osdorfer Landstraße - Heinrich-Plett-Straße - Süd­grenze des Flurstücks 2748, über das Flurstück 1201, Westgrenzen der Flurstücke 1201, 2749 und 2750 der Gemarkung Groß Flottbek -Südgrenze des Flurstücks 2211, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2210 der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Osdorf 33 für den Geltungsbereich zwischen Blomkamp und Osdorfer Landstraße, Jochim- Sahling-Weg und Am Landpflegeheim (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Osdorfer Landstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 1624, Westgrenze des Flurstücks 4194 der Gemarkung Osdorf- Harderweg - Jochim-Sahling-Weg - Blomkamp - Am Landpflegeheim.

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Der Bebauungsplan Osdorf 45 für den Geltungsbereich Hönerstücken, Bornheide und Rugenbarg der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Othmarschen 10 für den Geltungsbereich Parkstraße - Klein Flottbeker Weg - Halbmondsweg - Elbchaussee (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.

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