Beschreibung
Der Bebauungsplan Ohlsdorf 21 für den Geltungsbereich zwischen Nordheimstraße und Hauptfriedhof Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Sahlenburger Straße-Beisserstraße-Schmuckshöhe-Nordgrenzen der Flurstücke 461 und 386 der Gemarkung Ohlsdorf- Kerbelweg-Beisserstraße-Ostgrenze des Flurstücks 560, über das Flurstück 550, Ostgrenze des Flurstücks 550 der Gemarkung Ohlsdorf-Nordheimstraße.