Allgemeine Verfügung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr.15/2022: Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der Freien und Hansestadt Hamburg
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Anordnungspraxis zu Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern hat die Behörde für Inneres und Sport ihre im Januar 2022 erlassenen HRVV überprüft und fortgeschrieben.
Das BMF-Schreiben behandelt den Fall, dass trotz der Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers die Lohnzahlung des Arbeitgebers dem Lohnsteuerabzug unterworfen war (in Abgrenzung zu H 41c.1 der Lohnsteuerhinweise).