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2945 Suchergebnisse für "*"

Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 2 für den Geltungsbereich Louise-Schroeder-Straße - Holstenstraße - Kleine Marienstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 205) wird fest­gestellt.

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Der Bebauungsplan Lokstedt 60 für den Geltungsbereich des Siemersplatzes sowie Flächen nördlich der Osterfeldstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Lokstedter Steindamm - Siemersplatz - Vogt-Wells-Straße - Alter Schulweg - Stapelstraße - Kollaustraße - Nordgrenze des Flurstücks 2663, Westgrenzen der Flurstücke 2663, 4269 und 4916, Südgrenze des Flurstücks 4792, Westgrenzen der Flurstücke 4792, 710, 711 und 4940, Nordgrenzen der Flurstücke 4940 und 4939 - Ahornallee - Nordgrenzen der Flurstücke 721 und 761 - Lembekstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 769 und 802, über das Flurstück 808 (Jägerlauf), Nordgrenze des Flurstücks 811, Ostgrenzen der Flurstücke 811, 812, 813, 814, 815, 816, 817, 818, 819, 820, 821, 822, 823, 824, 825 und 826, über das Flurstück 829, Nordgrenze des Flurstücks 832, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 833, Nordgrenzen der Flurstücke 3302 und 3300, über das Flurstück 835, Nordgrenze des Flurstücks 3764 - Offakamp - Osterfeldstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 1150, 1149, 1148 und 1147, Südgrenze des Flurstücks 1147 der Gemarkung Lokstedt.

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Bezirk: Harburg, Stadtteil: Neuenfelde, Ortsteil: 720 Planbezirk: Arp-Schnitger-Stieg

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Der Bebauungsplan Eppendorf 13 für das Plangebiet Breitenfelder Straße zwischen Sudeckstraße und Haynstraße einschließlich südlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Eppendorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 403) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Lokstedt 50 für das Gebiet Julius-Vosseler-Straße - Döhrnstraße - Emil-Andresen-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Wandsbek 19 für den Geltungsbereich Lesserstraße-über die Flurstücke 268 bis 266, Nordgrenze des Flurstücks 266 der Gemarkung Wandsbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 506) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 19 für den Geltungsbereich östlich der Straße Hinsenfeld, nördlich der Straße Fiersbarg sowie westlich der Lemsahler Landstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Fiersbarg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 420 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt - Lemsahler Landstraße.

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§ 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Hoheluft- West 5 vom 2. März 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 100) erhält folgende Fassung: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1.Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. 2.Im Gewerbegebiet sind Verbrauchermärkte und Einkaufszentren unzulässig."

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Der Bebauungsplan Stellingen 3 für das Plangebiet Haferweg - Holstenkamp - Bahnanlagen - Torstraße - Kieler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.

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Knickweg - Barmbeker Straße - Gertigstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Gemarkung Winterhude, Ortsteil 412)

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9 vom 18. Juni 1968 (HmbGVBl. S. 144), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494,495, 500), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Fuhlsbüttel 9" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Wohngebiete gelten folgende Regelungen: 4.1 Es wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt. 4.2 Die zwingend festgesetzte Zweigeschossigkeit und die geschlossene Bauweise werden aufgehoben. 4.3 Bei Gebäuden mit einer Bebauungstiefe von 10 m wird die rückwärtige Baugrenze aufgehoben und von der vorderen, straßenseitigen Baugrenze an eine Bebauungstiefe von 12 m festgesetzt. Ab der straßenseitigen Baugrenze werden mit einer Bebauungstiefe von 8,5 m zwei Vollgeschosse als Höchstmaß sowie im Anschluss daran für eine Bebauungstiefe von 3,5 m ein Vollgeschoss als Höchstmaß festgesetzt. 4.4 Für eingeschossige Anbauten ist eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig, sofern die vorgeschriebenen Abstandsflächen nach der Hamburgischen Bauordnung vom 1. Juli 1986 (HmbGVBl. S. 183), zuletzt geändert am 20. Februar 2001 (HmbGVBl. S. 27, 31), eingehalten werden. Auf den Flurstücken 1829, 1830, 1437, 2762, 1433, 1428, 1425, 1418,1391 und 1368 der Gemarkung Fuhlsbüttel ist in dem zweigeschossig festgesetzten Bereich eine Überschreitung der seitlichen Baugrenzen bis zu 4 m zulässig; dabei ist ein seitlicher Grenzabstand von mindestens 3 m einzuhalten".

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Der Bebauungsplan Bergedorf 107 für den Geltungsbereich nördlich des Gojenbergswegs zwischen den Hausnummern 11 und 27/27a/27b (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Gojenbergsweg - West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstückes 5859, Ostgrenze des Flurstückes 1445 der Gemarkung Bergedorf.

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 26 für den Geltungsbereich Neue Rabenstraße-Alsterterrasse-Warburgstraße-Alsterglacis (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Harburg 34 für den Geltungsbereich Lüneburger Straße-Lüneburger Tor-über die Flurstücke 2757, 2753, 2749, 3430, 3432, 3434 (Amalienstraße), 3445, 2820, 3451, 3453, 2822, 2823 der Gemarkung Harburg-Goldtschmidtstraße-Rieckhoffstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 702) wird festgestellt.

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Zwischen Oberhafenkanal im Norden und Osten, der Norderelbe im Süden und dem Quartier Elbbrücken West im Westen.

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 29 für den Geltungsbereich Ohlendieck-Kramer-Kray-Weg-Kupferhammer-Poppenbüttler Hauptstraße-Süd-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4541 und Südgrenze des Flurstücks 4046 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan für den Geltungsbereich Schnakkenburgallee -Rondenbarg - über das Flurstück 2912, Ostgrenzen der Flurstücke 2911, 2813 und 2731, über das Flur­ stück 2912 der Gemarkung Ottensen -Ruhrstraße -Süd­grenzen der Flurstücke 2590 und 2713, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2837, Südgrenzen der Flurstücke 2914 und 2837, über die Flurstücke 2912 und 2729 der Gemarkung Ottensen - Schnackenburgallee - über das Flurstück 2387 der Gemarkung Ottensen - Am Winsberg - über die Flurstücke 2399 und 2400 der Gemarkung Ottensen - Hogenfeldweg - über das Flurstück 2410 der Gemarkung Ottensen, über das Flurstück 2750 der Gemarkung Bahrenfeld, über die Flurstücke 2410, 2411, 2412, 2414, 2416, 2494 und 2417 der Gemarkung Ottensen - Hogenfeldweg - über die Flurstücke 2392, 2425 un4 2892, Nordgrenze des Flurstücks 2892, über das Flurstück 2801, Nordgrenzen der Flurstücke 2702, 2703 und 2706 der Gemarkung Ottensen (Bezirk Altona, Ortsteile 214 und 215) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Bergedorf 81 für den Geltungsbereich nördlich der Rothenhauschaussee zwischen Curslacker Heerweg und der Landesgrenze (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Rothenhauschaussee - West- und Nordgrenze des Flurstücks 3785, Nordgrenzen der Flurstücke 4096, 2854, 5704, 2856, 2857, 2858, 2859, 5882, Ostgrenze des Flurstücks 5882, Nordgrenzen der Flurstücke 5349 und 5350, über das Flurstück 4472, Nordgrenzen der Flurstücke 2862, 5821, 5822, über das Flurstück 1506, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5873, Nordgrenzen der Flurstücke 5348, 2866, 4520, 4521, 5367 und 2869, über das Flurstück 1506, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3362, Nordgrenzen der Flurstücke 3440, 3441, 3442, 3443 und 3444, Nordwestgrenzen der Flurstücke 3729 und 4106, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4106, über das Flurstück 1758, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3692, Ostgrenze des Flurstücks 5699, über das Flurstück 1758, Nordgrenzen der Flurstücke 3691, 4194, 4082, 4083 und 3683, über das Flurstück 1758 der Gemarkung Bergedorf - Landesgrenze.

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Der Bebauungsplan St. Pauli 36 für den Geltungsbereich östlich und westlich Zirkusweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 112) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Zirkusweg-Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 607 der Gemarkung St. Paul Süd-Seewartenstraße-Bernhard- Nocht-Straße- über das Flurstück 1036 der Gemarkung St. Pauli Süd.

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Bezirk: Wandsbek, Stadtteil: Wandsbek, Ortsteil: 507, Planbezirk: Neumann-Reichardt-Straße - Bovestraße

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