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Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 18 / Poppenbüttel 13 für den Geltungsbereich Alte Landstraße zwischen Am Gehöckel und Nordgrenze des Flurstücks 2092 der Gemarkung Poppenbüttel einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkungen Hummelsbüttel und Poppenbüttel sowie einem Teil des Flurstücks 1914 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 519 und 520) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 21 für den Geltungsbereich Poppenbütteler Weg-über die Flurstücke 891, 890, 880, 882, 881, 879 (Grützmühlenweg), 876 und 174 der Gemarkung Hummelsbüttel-Brillkamp (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 23 für den Geltungsbereich Poppenbütteler Weg-Grützmühlenweg-über die Flurstücke 1055, 1056, 1057, Nordost- und Ostgrenze des Flurstücks 1059, Ostgrenze des Flurstücks 1066 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt

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Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 26 für den Geltungsbereich nördlich Hummelsbütteler Weg sowie östlich Hummelsbüttler Hauptstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hummelsbüttler Hauptstraße - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 878, über die Flurstücke 4067 (entlang des Hummelsbütteler Schulgrabens), 4066 und 4156, Nordgrenze des Flurstücks 879 (Grützmühlenweg), West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2962, Ostgrenze des Flurstücks 879 (Grützmühlenweg) der Gemarkung Hummelsbüttel - Hummelsbüttler Dorfstraße - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4461 der Gemarkung Hummelsbüttel - Hummelsbütteler Weg.

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Östlich Rehagen, nördlich Poppenbütteler Weg

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4/ Poppenbüttel 8 vom 10. Dezember 1973 mit seiner Änderung vom 25. April 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973 Seite 529, 1977 Seite 92) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstück für den Gemeinbedarf" (Kindertagesheim) in die Festsetzung ¿reines Wohngebiet" geändert. Für diese Fläche wird anstelle der bisherigen zwei Vollgeschosse eine maximal viergeschossige Bebauung in geschlossenen Bauweise festgesetzt mit einer Grundfläche der baulichen Anlagen von 1600 m und einer Geschoßfläche von 6200 m . Die Festsetzung der eingeschossigen Bebauung und die dafür festgesetzten Baugrenzen entfallen.

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Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 8/Fuhlsbüttel 12 für den Geltungsbereich Ohkamp-Südgrenze der Gemarkung Hummelsbüttel- über das Flurstück 3 der Gemarkung Fuhlsbüttel zum Ohkamp-Flughafenstraße-Westgrenze der Gemarkung Hummelsbüttel-Nordgrenze des Flurstückes 966, über die Flurstücke 966, 965 (Kleekampweg), 962, 963, 960 und 959 der Gemarkung Hummelsbüttel zum Kirchenredder-über die Flurstücke 959 und 958 der Gemarkung Hummelsbüttel zum Kirchenredder-Hummelsbütteler Kirchenweg (Bezirke Wandsbek und Hamburg- Nord, Ortsteile 520 und 431) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 9 für den Geltungsbereich Hummelbüttler Hauptstraße-Süd- und Ost-grenze des Flurstücks 1747, Südgrenzen der Flurstücke 1794, 1788, 1782, 1775 und 1746, Ostgrenze des Flurstücks 2104, über das Flurstück 2104 der Gemarkung Hummelsbüttel-Langenhorner Weg-über die Flurstücke 2074 und 2075, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2074 der Gemarkung Hummelsbüttel-Langenhorner Weg-über die Flurstücke 1025 und 2251, Nordgrenzen der Flurstücke 1037 und 1035 der Gemarkung Hummelsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Iserbrook 14 für den Geltungsbereich Osterloh ¿ Holtbarg ¿ Schenefelder Holt ¿ über das Flurstück 941, Ostgrenze des Flurstücks 941 der Gemarkung Osdorf ¿ Borndiek ¿ Südgrenzen der Flurstücke 947 und 946 der Gemarkung Osdorf ¿ Südgrenze des Flurstücks 3382 der Gemarkung Dockenhuden ¿ Bruchloh (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.

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Der Bebauungplan lserbrook 15 für den Geltungsbereich lserbrooker Weg - Nordgrenzen der Flurstücke 1800, 159, 1492, 1491 und 160 der Gemarkung Sülldorf - Grimmstraße - Musäusstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Iserbrook 17 für den Geltungsbereich Jochen-Fink-Weg-Wisserweg-Schenefelder Landstraße-Pieperweg (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Iserbrook 18 für den Geltungsbereich Lachmannweg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 4498 der Gemarkung Dockenhuden - Isfeldstraße - über das Flurstück 4498 der Gemarkung Dockenhuden (Be­zirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Iserbrook 4 für das Plangebiet Schenefelder Landstraße - Landesgrenze -Windloh - Holtbarg - Osterloh - Brookwisch - Windloh - Südgrenzen der Flurstücke 1834 und 1762 der Gemarkung Iserbrook (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Iserbrook 7 für das Plangebiet Schenefelder Landstraße - Nordgrenzen der Flur­stücke 1761, 1835 und 1861 der Gemarkung Dockenhuden -Windloh - Brookwisch - Osterloh - Süd­grenzen der Flurstücke 1854 bis 1848 und in süd­ licher Richtung über das Flurstück 1750 der Gemarkung Dockenhuden zur Osdorfer Landstraße - Sülldorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.

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Die Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 16 vom 20. Juli 1976 (HmbGVBl. S. 177) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 16" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 erhält folgende Fassung: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Der Bebauungsplan Jenfeld 18 für den Geltungsbereich Denksteinweg-Jenfelder Straße-Öjendorfer Damm-Bei den Höfen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Jenfeld 19 für den Geltungsbereich nördlich Jenfelder Straße zwischen Jenfelder Tannenweg und Jenfelder Allee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Jenfelder Allee-Jenfelder Straße-Westgrenze des Flur-stücks 98, über das Flurstück 98, Nordgrenze des Flurstücks 98 der Gemarkung Jenfeld.

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südöstlich Elsa-Brandström-Straße, südlich der Straße Elfsaal Westgrenze des Flurstücks 3350, Nordwestgrenzen der Flurstücke 3351, 3352 und 3091, Nordgrenze des Flurstücks 3091, Ostgrenzen der Flurstücke 3091, 3092 und 3091, über das Flurstück 3380 (Raja-Ilinauk-Straße), Südgrenze des Flurstücks 3380, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3350 der Gemarkung Jenfeld

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Der Bebauungsplan Jenfeld 25 für das Gebiet zwischen der Straße Elfsaal, der Bundesautobahn 24 und der Elsa- Brändström-Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ostgrenze des Flurstücks 3093, über die Flurstücke 3070, 3069, 2445, 1951, Südgrenzen der Flurstücke 1951, 2446, 2447, 3093, 3074, 3073, über die Flurstücke 3073, 3074, Westgrenzen der Flurstücke 1543, 2683, über das Flurstück 827 (Elsa-Brändström-Straße), Nordwestgrenze des Flurstücks 827 (Elsa- Brändström-Straße), über das Flurstück 776 (Elfsaal), über das Flurstück 3068 der Gemarkung Jenfeld.

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Der Bebauungsplan Jenfeld 3 für den Geltungsbereich Schiffbeker Weg-Nordgrenze des Flurstücks 106 der Gemarkung Jenfeld-Kelloggstraße-Nordgrenze des Flurstücks 108 der Gemarkung Jenfeld-Charlottenburger Straße-Jenfelder Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.

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