Beschreibung
Das Gesetz über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4/ Poppenbüttel 8 vom 10. Dezember 1973 mit seiner Änderung vom 25. April 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973 Seite 529, 1977 Seite 92) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstück für den Gemeinbedarf" (Kindertagesheim) in die Festsetzung ¿reines Wohngebiet" geändert. Für diese Fläche wird anstelle der bisherigen zwei Vollgeschosse eine maximal viergeschossige Bebauung in geschlossenen Bauweise festgesetzt mit einer Grundfläche der baulichen Anlagen von 1600 m und einer Geschoßfläche von 6200 m . Die Festsetzung der eingeschossigen Bebauung und die dafür festgesetzten Baugrenzen entfallen.