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Neubau eines Wohngebäudes (55 WE) sowie Abbruch von Bestandsgebäuden - Änderungsantrag vom 31.08.2021

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen

Veröffentlichungsdatum

13.11.2021

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Änderungsbescheid