Neubau eines Wohngebäudes (55 WE) sowie Abbruch von Bestandsgebäuden
- Änderungsantrag vom 31.08.2021
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
13.11.2021
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Änderungsbescheid