Neubau eines Wohngebäudes (53 WE) mit Tiefgarage sowie Abbruch von Bestandsgebäuden
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
02.07.2019
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
Genehmigung nach HBauO