Errichtung von zwei Gebäuden mit insgesamt 181 Wohneinheiten, bestehend aus einem 19-geschossigen Turm (Hochhaus < 60 m) und einem 7-geschossigen Riegel-Baukörper, beide aus Holz mit brennbarem Tragwerk, Versammlungsstätten im Erdgeschoss für 500 Besucher, im Warftgeschoss für 500 Besucher und Kino für 200 Besucher sowie einer Tiefgarage (Großgarage) - BF 102 (Wildspitze)
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen
Veröffentlichungsdatum
13.11.2020
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO,
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