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Errichtung von zwei Gebäuden mit insgesamt 181 Wohneinheiten, bestehend aus einem 19-geschossigen Turm (Hochhaus < 60 m) und einem 7-geschossigen Riegel-Baukörper, beide aus Holz mit brennbarem Tragwerk, Versammlungsstätten im Erdgeschoss für 500 Besucher, im Warftgeschoss für 500 Besucher und Kino für 200 Besucher sowie einer Tiefgarage (Großgarage) - BF 102 (Wildspitze)

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Bauordnung und Hochbau - Referat Genehmigungen

Veröffentlichungsdatum

11.11.2020

Schlagwörter

Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO, Genehmigung nach HBauO