Beschreibung
Die Verordnung über den Bebauungsplan Wandsbek 14 vom 23. Juli 1974 (HmbGVBl. S. 243) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wandsbek 14" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 erhält folgende Fassung: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: In den Gewerbegebieten sind nur kleingewerbliche Handwerksbetriebe zulässig. Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."