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Bebauungsplan Wandsbek 14 1. Änderung Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Veröffentlichungsdatum

02.06.2022

Beschreibung

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wandsbek 14 vom 23. Juli 1974 (HmbGVBl. S. 243) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wandsbek 14" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 erhält folgende Fassung: "§ 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: In den Gewerbegebieten sind nur kleingewerbliche Handwerksbetriebe zulässig. Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

Schlagwörter

Baugesetzbuch BauGB , Bauleitplanung, Baunutzungsverordnung BauNVO , Bebauungsplan, Bodennutzung, Geoinformation, PLIS, Raumbezogene Information, Öffentliche Pläne, Öffentliche Verwaltung, Haushalt und Steuern