Nach der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) ist die Luftqualität im Hinblick auf Staubinhaltsstoffe zu ermitteln. Diese sind die Schwermetalle Blei, Arsen, Cadmium und Nickel sowie Benzo(a)pyren als Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Nach der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) ist die Luftqualität im Hinblick auf Staubinhaltsstoffe zu ermitteln. Diese sind die Schwermetalle Blei, Arsen, Cadmium und Nickel sowie Benzo(a)pyren als Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Zusätzlich wird als PAK Indeno[1,2,3-cd]pyren bestimmt.
Nach der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) ist die Luftqualität im Hinblick auf Staubinhaltsstoffe zu ermitteln. Diese sind die Schwermetalle Blei, Arsen, Cadmium und Nickel sowie Benzo(a)pyren als Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Zusätzlich wird als PAK Indeno[1,2,3-cd]pyren bestimmt.
Nach der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) ist die Luftqualität im Hinblick auf Staubinhaltsstoffe zu ermitteln. Diese sind die Schwermetalle Blei, Arsen, Cadmium und Nickel sowie Benzo(a)pyren als Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Zusätzlich wird als PAK Indeno[1,2,3-cd]pyren bestimmt.