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Inhaltsstoffbestimmung im PM10-Feinstaub nach der 39. BImSchV 2018 (Datentabelle)

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Umwelt und Energie

Veröffentlichungsdatum

17.10.2019

Beschreibung

Nach der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) ist die Luftqualität im Hinblick auf Staubinhaltsstoffe zu ermitteln. Diese sind die Schwermetalle Blei, Arsen, Cadmium und Nickel sowie Benzo(a)pyren als Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).

Schlagwörter

Luftreinhaltung 39. BImSchV, Messprogramm