Der Abfallwirtschaftsplan Baggergut beschreibt die Sicherung der Entsorgung des Baggergutes aus Hamburgischen Gewässern. Der Hafen mit seiner besonderen wirtschaflichen Bedeutung und die für die Schifffahrt benötigte Aufrechterhaltung der Wassertiefe erfordert regelmäßige Baggerungen. Dargestellt werden die Art und Menge des Abfalls, zugelassene Entsorgungswege sowie Ziele der Abfallvermeidung und -Verwertung.
Bewertungsergebnis: Die Entsorgung der anfallenden Baggergutmengen ist derzeit gesichert. Es besteht kein Bedarf für eine Fortschreibung des geltenden Abfallwirtschaftsplans Baggergut 2001.
Dieser Abfallwirtschaftsplan regelt die Entsorgung der Hamburger Siedlungsabfälle aus Haushaltungen und Gewerbe, mit dem Ziel der Vermeidung von Abfällen, der möglichst hochwertigen Verwertung der nicht vermeidbaren Abfälle, der gesicherten Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle sowie der Stabilität der Entsorgungsgebühren. Voraussetzung dafür ist die Weiterentwicklung und dauerhafte Sicherung der gewachsenen Entsorgungsstruktur der Metropolregion Hamburg.