Dokument
28.09.2015
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Seeschifffahrtsunternehmen ist die Richtlinie 2010/65/EU des europäischen Parlamentes und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in Häfen erlassen worden. Die der Schifffahrt hat danach die Möglichkeit , sämtliche für einen Mitgliedstaat bestimmte Daten nur noch einmal, in elektronischer Form und an eine einzige Stelle (das sog. „Single-Window“ bzw. das sog. „Einzige Nationale Fenster“) zu übermitteln. Das "Single - Window", das vom Bund betrieben wird, hat am 1. Juni 2015 seinen Betrieb aufgenommen, um sämtliche für Bund und Länder bestimmte Daten entgegenzunehmen und an die berechtigten behördlichen Empfänger zu verteilen bzw. übermitteln.
Formate:
pdf
Transport & Verkehr
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