Das BMF-Schreiben erläutert die Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren und ändert den Abschnitt 17.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zur Berücksichtigung der Rechtssätze aus dem BFH-Urteil vom 24. September 2014, V R 48/13, BStBl 2015 II S. 506.