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Der Bebauungsplan Iserbrook 2 für den Geltungs­bereich Hasenhöhe - Bahnanlagen - Nordgrenze des Flurstücks 1270 der Gemarkung Dockenhuden - Bredkamp - Nordgrenzen der Flurstücke 1358, 1359 und 1395 der Gemarkung Dockenhuden - Darbovenstieg - Schenefelder Landstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1655 und 1656 sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1659 der Gemarkung Dockenhuden - Isfeldstraße - Schenefelder Landstraße - Bahnanlagen (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Iserprook 3/ Osdorf 15 für das Plangebiet Osterloh Holtbarg - Windloh - Landesgrenze - Ostgrenze des Flurstücks 941 der Gemarkung Osdorf - Holtbarg - Am Botterbarg - Südgrenzen der Flurstücke 952 der Gemarkung Osdorf und 1910 der Gemarkung Dockenhuden (Bezirk Altona, Ortsteile 224, 220) wird fest­gestellt.

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Der Bebauungsplan Jenfeld 14 für den Geltungsbereich Kuehnstraße-Ostgrenze des Flurstücks 2209, über das Flurstück 2209, Ostgrenze des Flurstücks 313 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Jenfeld 2 für den Geltungsbereich Rodigallee-Denksteinweg-Bei den Höfen-Öjendorfer Damm-Am Jenfelder Bach-über das Flurstück 1871, Westgrenze des Flurstücks 1158 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Jenfeld 7 vom 14. Februar 1969 (HmbGVBl. S. 14), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 501), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Jenfeld 7" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Der Bebauungsplan Klostertor 6 für den Geltungsbereich Nordkanalstraße - Nagelsweg - Amsinckstraße - Am Mittelkanal - Sonninstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 115) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Langenhorn 1 für den Geltungsbereich Langenhorner Chaussee-Wördenmoorweg-Bahnanlagen- Tangstedter Landstraße-Krohnstieg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Langenhorn 11 für das Plangebiet Essener Straße-Langenhorner Chaussee-Käkenflur-von hier über das Flurstück 5 zur Südostspitze und Südgrenze des Flurstücks 3949 der Gemarkung Langenhorn-Essener Straße-von hier über die Flurstücke 2813 und 2480 der Gemarkung Langenhorn zur Tarpenbek-Nordgrenzen der Flurstücke 2480 und 2813 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 21 vom 20. Januar 1964 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 14) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Langenhorn 21" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 8 angefügt: "8. In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Gewerbegebiet östlich der Langenhorner Chaussee sind Einzel-handelsbetriebe unzulässig. Läden können ausnahmsweise zugelassen werden. Maßgebend ist die Baunut-zungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479)."

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siehe Originalplan

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Der Bebauungsplan Langenhorn 60 für den Geltungsbereich nördlich Tweeltenbek zwischen Eichenkamp und dem Grünzug Bornbach (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Eichenkamp-Stockflethweg-Ortsgrenzen der Flurstücke 4034 umd 5568 der Gemarkung Langenhorn-Tweeltenbek.

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Der Bebauungsplan Langenhorn 62 für den Geltungsbereich zwischen Wulffsblöcken, Diekmoorweg und Timmerloh (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Wulffsblöcken-West- und Nordgrenze des Flurstücks 2916 der Gemarkung Langenhorn-Weg Nr. 360-über das Flurstück 397, Nordgrenzen der Flurstücke 397 und 506, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1238 der Gemarkung Langenhorn-Timmerloh-Weg Nr. 360-Südgrenze des Flurstücks 2918 der Gemarkung Langenhorn.

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Der Bebauungsplan Langenhorn 64 für den Geltungsbereich Essener Straße-Südgrenze des Flurstücks 9446 der Gemarkung Langenhorn-Landesgrenze-Bahnanlagen-Langenhorner Chaussee (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Langenhorn 72 für den Geltungsbereich südlich Foorthkamp, östlich Diekmoorweg, nördlich Wördenmoorweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Diekmoorweg - Nordgrenze des Flurstücks 5687, über das Flurstück 7936 der Gemarkung Langenhorn - Ostgrenze des Flurstücks 7936 (U-Bahn-Trasse) der Gemarkung Langenhorn - über das Flurstück 7936, Südgrenze des Flurstücks 6630 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432)

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Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 19 für den Geltungsbereich östlich der Straße Hinsenfeld, nördlich der Straße Fiersbarg sowie westlich der Lemsahler Landstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Fiersbarg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 420 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt - Lemsahler Landstraße.

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Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 20 für das Gebiet östlich der Lemsahler Landstraße und nördlich der Straße Spechtort (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Spechtort - Lemsahler Landstraße - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 440, Ostgrenze der Flurstücke 2434, 3881, 3830, 446, Nordgrenze des Flurstücks 3355, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1450 (Im Kohlhof), über das Flurstück 1450 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt.

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In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 10 vom 22. Februar 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verord-nungsblatt Seite 42) wird folgende Vorschrift angefügt: "8. In den Kerngebieten zwischen Hein-Möller-Weg-Sander Damm-Lohbrügger Markt-Ludwig-Rosenberg-Ring-sowie südlich des Ludwig-Rosenberg-Ring bis zu den Bahnanlagen beiderseits der Alten Holstenstraße zwischen Arbeitsamt und Finanzamt sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig."

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Der Bebauungsplan Lohbrügge 23 für den Geltungsbereich Bergedorfer Straße - Ladenbeker Furtweg - Südwestgrenze des Flurstücks 1746, über das Flurstück 1746 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Lohbrügge 3 für das Plangebiet Binnenfeldredder - Röpraredder - Nordgrenzen der Flurstücke 160, 165 bis 179, 2152, 2170 und 2171, über das Flurstück 2175 zur Nordgrenze des Flurstücks 266 der Gemarkung Lohbrügge - Landesgrenze - Binnenfeldredder - Goerdelerstraße - Wassermannweg - über die Flurstücke 2276, 2296 und 2140 der Gemarkung Lohbrügge zum Bornmühlenweg - Westgrenzen der Flurstücke 2136, 342 und 2296 sowie West- und Südgrenze des Flurstücks 341 der Gemarkung Lohbrügge - Habermannstraße - Goerdelerstraße - Westgrenze des Flurstücks 2309 der Gemarkung Lohbrügge (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Lohbrügge 32 für das Plangebiet Heckkatenweg - Bergedorfer Straße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 1244 der Gemarkung Lohbrügge - Riehlstraße - Höperfeld - Lohbrügger Kirchstraße - Billwerder Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.

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