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Die Verordnung über den Bebauungsplan Groß Borstel 3 vom 30. Mai 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 212) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstück für den Gern ein bedarf (Schule)" für das Flurstück 764 der Gemarkung Groß Borstel in die Festsetzung "reines Wohngebiet", für die Flurstücke 102, 165, 286; 461, 511 und 512 der Gemarkung Groß Borstel in "allgemeines Wohngebiet" geändert. Für diese Wohngebiete ,wird eine dreigeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,6 sowie die südliche Baugrenze in einem Abstand von 5,0 m nördlich der Nutzungsgrenze zur öffentlichen Grünfläche festgesetzt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die Bebauung auf den Flurstücken 102, 165, 286, 461, 511, 512 und 764 der Gemarkung Groß Borstel ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten und gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden."

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Der Bebauungsplan Harburg 19 für den Geltungsbereich Knoopstraße-von der Eißendorfer Straße über das Flurstück 722 der Gemarkung Harburg zur Bennigsenstraße-Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße-Schwarzenbergstraße-Eißendorfer Straße-von der Ostgrenze des Flurstücks 1368 über die Flurstücke 1367, 1383 bis 1379 der Gemarkung Harburg zur Julius-Ludowieg-Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.

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Datensatz 10.03.2025

Baustufenplan Harburg Hamburg

Baustufenplan der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirk: Harburg, Teil1 und Teil2: Stadtteil: Harburg, Neuland, Gut Moor, Wilsdorf, Rönneburg, Langenbek, Sinstorf, Marmstorf, Eissendorf, Heimfeld Teil3: Stadtteil:Harburg

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Das Plangebiet nördlich des Broderswegs sowie westlich der Magdalenenstraße zwischen Böhmersweg und Milchstraße wird wie folgt begrenzt: Mittelweg - Böhmersweg - Magdalenenstraße - Milchstraße - Westgrenzen der Flurstücke 615, 612, 611, 610, 609, West- und Südgrenzen des Flurstücks 608, Westgrenze des Flurstücks 607, über das Flurstück 2185 (Brodersweg) der Gemarkung Harvestehude.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Lohbrügge 16 vom 25. November 1966 (HmbGVBl. S. 251), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 499), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 16" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. In den in der Anlage schraffierten Bereichen, begrenzt durch die Straßen Höperfeld, Höperstieg, Lohbrügger Landstraße, Sander Damm und Ohlstücken, sind Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Maßgebend für die Art der baulichen Nutzung ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

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Der Bebauungsplan Rahlstedt 62 / Farmsen-Berne 10 für den Geltungsbereich Rahlstedter Weg-Berner Au-Nord- und Westgrenze des Flurstücks 31 der Gemarkung Oldenfelde-Im Wiesengrund-Am Knill-Farmsener Zoll-Alter Zollweg-Süd- und Südostgrenze des Flurstücks 120 der Gemarkung Oldenfelde (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 526 und 514) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Harburg 49 für den Geltungsbereich Niemannstraße-Haakestraße-Schwarzenbergstraße-Kasernenstraße-Denickestraße-Nordwestgrenze des Flurstücks 2189, über die Flurstücke 2185 und 1724 der Gemarkung Heimfeld (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Ohlsdorf 11 für den Geltungsbereich Alster-Ratsmühlendamm-Fuhlsbüttler Straße-Im Grünen Grunde- Am Hasenberge (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 32/HafenCity 1 für das Gebiet um den Sandtor- und den Grasbrookhafen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 103) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 1626 (Sandtorhafen), West- und Nordgrenze des Flurstücks 1854, über das Flurstück 1853, Ostgrenze des Flurstücks 1847 (Kibbelsteg), über das Flurstück 1853, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1847 (Kibbelsteg), Süd-, Ost- und Südwestgrenze des Flurstücks 1772 (Grasbrookhafen), über die Flurstücke 1619 (Norderelbe) und 1672, Westgrenze des Flurstücks 1626 (Sandtorhafen) der Gemarkung Altstadt-Süd.

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Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eimsbüttel, Stellingen, Ortsteil: 301, 321, Planbezirk: Schulplatzerweiterung der Schule Lutterothstraße 78-80

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Siehe Gross-Borstel8

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Der Bebauungsplan Poppenbüttel 24 für den Geltungsbereich Poppenbüttler Landstraße-Kritenbarg-Wentzelplatz-über das Flurstück 1576 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Othmarschen 36 für den Geltungsbereich östlich der Reventlowstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Reventlowstraße - über das Flurstück 3573 (Reventlowstraße), Westgrenze des Flurstücks 2829 (Bahnanlage) der Gemarkung Bahrenfeld - Bahnanlage - über das Flurstück 2829 (Bahnanlage), Ostgrenze des Flurstücks 166, Nordgrenze des Flurstücks 123 (Gottorpstraße), über das Flurstück 123 (Gottorpstraße) der Gemarkung Bahrenfeld - Bosselkamp - über das Flurstück 803 (Walderseestraße), Südgrenze des Flurstücks 803 (Walderseestraße) der Gemarkung Othmarschen - Walderseestraße - über das Flurstück 803 (Walderseestraße) der Gemarkung Othmarschen - Walderseestraße (südlich der Grünflächen) - über das Flurstück 803 (Walderseestraße) der Gemarkung Othmarschen.

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Der Bebauungsplan Lokstedt 39 für den Geltungsbereich Gazellenkamp - Oddernskamp - Julius-Vosseler-Straße - Westgrenzen der Flurstücke 3114 und 2811 der Gemarkung Lokstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Sinstorf 6 für den Geltungsbereich Rüsselkäferstieg-Marienkäferweg-über das Flurstück 66 der Gemarkung Sinstorf bis zur Gemarkungsgrenze Sinstorf/Marmstorf-Sinstorfer Weg-Moorlage-Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 143, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 142, Ostgrenzen der Flurstücke 143 und 155, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 161, über das Flurstück 162 zur Nordgrenze des Flurstücks 163 der Gemarkung Sinstorf-Sinstorfer Weg-Sinstorfer Kirchweg-Westgrenzen der Flurstücke 544, 524 und 134 der Gemarkung Sinstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 708) wird festgestellt.

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Das Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 42 / Horn 28 vom 8. November 1971 (Hamburgisches Gesetz-und Verordnungsblatt Seite 207) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Parkanlage" in die Festsetzung "Bolzplatz" geändert.

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Der Bebauungsplan Schnelsen 44 für den Geltungsbereich Vielohweg von der Nordwestecke des Flurstücks 858 bis zur Gemarkungsgrenze einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Alsterdorf 8 für den Geltungsbereich Carl-Cohn-Straße - Alsterdorfer Damm - Rathenaustraße - Hindenburgstraße - Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 5/Bahrenfeld 28 für den Geltungsbereich Schnackenburgallee - über das Flurstück 1761 der Gemarkung Bahrenfeld zur Sylvesterallee - Mühlenau - Farnhornstieg - Binsbarg - Ottensener Straße - Grenze der Gemarkung Eidelstedt - Hogenfeldweg - über das Flurstück 2422 der Gemarkung Ottensen zur Schnackenburgallee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320, und Bezirk Altona, Ortsteile 215 und 216) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Billstedt 42/Horn 28 für den Geltungsbereich Horner Landstraße-Billstedter Hauptstraße - über das Flurstück 1607 der Gemarkung Schiffbek zur Bille - über das Flurstück 1974 der Gemarkung Schiffbek - Kolumbusstraße - über das Flurstück 1650 zur Westgrenze des Flurstücks 1642, Südwestgrenzen der Flurstücke 1633, 1634 und 1644, Westgrenze des Flurstücks 1644 der Gemarkung Schiffbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 129 und 131) wird festgestellt.

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