In dem BMF-Schreiben wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen das elektrische Aufladen von Elektrofahrzeugen steuerfrei ist (§ 3 Nr. 46 EStG), und welche geldwerten Vorteile pauschal besteuert werden können (§ 40 Abs. 2 S. Nr. 6 EStG).
In dem Erlass wird dargelegt, in welcher Höhe der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen Gestellung einer Unterkunft bei Beamtenanwärtern der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg anzusetzen ist.