Die FHH fördert auf Grundlage dieser Richtlinie zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere innovativer und/oder für die Hamburger Cluster wichtiger Unternehmen die berufliche Qualifizierung von Personen auf neu geschaffenen Dauerarbeitsplätzen. Die Zuwendung wird als Einzelfallzuschuss nach dem Verfahren des Gesetzes über die Kreditkommission gewährt.