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Niederschrift vom 09.04.2024 Bundesratsinitative für den Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des elektronischen Datenabrufs aus dem Schiffsregister

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Erläuterungsbericht und Lagepläne zur Busoptimierung MB26, Haltestelle Haldesdorfer Straße und Knoten 1733 - Schlussverschickung

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Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Staub (Feinstaub/PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer). Einige Stationen messen außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol, NO, NO2, CO und Feinstaub gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Schwebstaub PM10 / PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155), Ansagetelefon (040 42845-2424) und Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

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Die Hamburger Bundestags- Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlkreise sind räumlich abgegrenzte Teile des Wahlgebietes der Freie und Hansestadt Hamburg, in denen die Wahlberechtigten jeweils ein Direktmandat für die Wahl zum Bundestag bzw. zwischen drei bis fünf Direktmandate für die Wahl zur Bürgerschaft oder Bezirksversammlung bestimmen. Die mit Nummern gekennzeichneten Wahlbezirke (Stimmbezirke) teilen die Freie und Hansestadt Hamburg in ungefähr 1300 klein räumige Gebietseinheiten auf. Unter Berücksichtigung der Verwaltungsgrenzen (Stadtteile/Ortsteile) werden alle Hamburger Adressen und die zugehörigen Wahlberechtigen den Wahlbezirken zugeordnet. Jedem Stimmbezirk wird für die Ausübung des aktiven Wahlrechts und für die Möglichkeit der Abgabe der Stimme/n ein Wahllokal mit Adresse zugeordnet. Die Hamburger Wahlbezirke werden zu jeder in Hamburg stattfindenden Wahl aktualisiert.

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Der Datensatz zeigt den Verlauf der Gewässer zweiter Ordnung im Bezirk Eimsbüttel. Neben Kanälen sind Flüsse und Gräben bis hin zu kleinen Bächen verortet. Deren jeweilige Bezeichnung kann im Datensatz nachgelesen werden.

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Die Übersicht Hamburger Ausbildungsbetriebe in der Vermessungstechnik visualisiert die Vermessungs- und Ingenieurbüros Hamburgs, die eine Ausbildung im Bereich Vermessungstechnik anbieten. Erleichtert wird die Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz im geodätischen Tätigkeitsfeld durch die Angabe von Kontaktdaten. Zusätzlich kann man sich einen Eindruck verschaffen, ob in diesem Ausbildungbetrieb auch ein Praktikum möglich ist.

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Datensatz 23.04.2024

Hamburger Luftmessnetz (HaLm)

Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (https://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen.

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Haushaltsplan 2024 des Ent- und Bewässerungsverbandes der Marsch- und Vierlande

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Haushaltsplan 2024 des Wasserverbandes Nettelnburg

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Anfragen

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Senatsbeschluss im Verfügungswege

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Senatsbeschluss im Verfügungswege

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Stellungnahme Hamburgs zu Vorlagen des Bundesrates/Bund-Länder-Angelegenheiten vom 10.-16.04.2024

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Im Dezember 2017 hat die FHH im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur UEFA EURO 2024 ein Engagement Letter bzgl. "Host City Commercial Inventory" unterzeichnet.

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Im Februar 2018 hat die FHH im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur UEFA EURO 2024 eine Garantieerklärung "Protection of human rights in the context of the UEFA EURO 2024" abgegeben.

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Im Juni 2017 hat die FHH im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur UEFA EURO 2024 eine Garantieerklärung "Guarantee for rights protection committee and enforcement" abgegeben.

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Im Juni 2017 hat die FHH im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur UEFA EURO 2024 den "Host City Accommodation Capacity and fair pricing Confirmation Letter" unterzeichnet.

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Im Juni 2017 hat die FHH im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur UEFA EURO 2024 eine Garantieerklärung bzgl. "Safety, Security and Services" abgegeben.

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Im Juni 2017 hat die FHH im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur UEFA EURO 2024 eine Garantieerklärung bzgl. "Use of figurative Elements" abgegeben.

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